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Mai 2, 2021
11Bild von jorono auf Pixabay
Am 30. April hat der Landtag endlich das zweite Bildungssicherungsgesetz verabschiedet. Damit sind auch die befristeten APO-BK-Änderungen in Kraft (Runderlass vom 10.03.2021), wie z. B. die Möglichkeit – zur freiwilligen Wiederholung, – zur Versetzung mit einer weiteren Minderleistung und – zu Nachversetzungsprüfungen in mehr als einem Fach.
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