Amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamter

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Wie vom DBB NRW mehrfach berichtet, wurde das Land Nordrhein-Westfalen vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die verfassungswidrig zu niedrige Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern anzupassen. Der Landtag NRW hat nun ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Die Erhöhung erfolgt rückwirkend ab Beginn des Jahres.

Der vLw begrüßt die spürbare Entlastung von Familien ausdrücklich.

Für das Jahr 2021 gilt, dass betroffene Familien diesbezüglich nichts weiter unternehmen müssen. Insbesondere ist es nicht notwendig, Ansprüche bezogen auf die Zuschläge ab dem dritten Kind für das Jahr 2021 schriftlich geltend zu machen. Denn bestehende Ansprüche müssen von Gesetzes wegen rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 erfüllt werden.

Der vLw kritisiert die Benachteiligung zahlreicher Familien

Zudem sieht das Gesetz Nachzahlungsansprüche seit dem Jahr 2011 vor. Allerdings nur für diejenigen, die ihre Ansprüche rechtzeitig jährlich geltend gemacht hatten. Der vLw und der DBB NRW hatten bereits frühzeitig und wiederholt gefordert, auf ein solches jährliches Geltendmachungserfordernis zu verzichten, um alle betroffenen Familien zu berücksichtigen. Dieser Forderung erteilt das Gesetz jedoch eine Absage.

Der vLw empfiehlt dringend für alle Kolleginnen und Kollegen: Ansprüche rechtzeitig geltend machen

Eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 ist vom Land NRW noch nicht umgesetzt worden: hier hatte das Gericht konkret vorgegeben, welche Faktoren bei der Amtsangemessenheit der Alimentation zu beachten sind, insbesondere bezüglich des Abstands zur Grundsicherung. Ein Muster für den Widerspruch und weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/

 

Mit kollegialen Grüßen

Jens Pätzold     Jens Pätzold
Jens Pätzold Thorsten Ziemek
Stellv. Landesvorsitzender

Ausschuss Dienst- und Tarifrecht

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