… erfüllen ihren Bildungsauftrag
Seit Schuljahresbeginn sichern über 28.000 Lehrkräfte insbesondere Unterricht und Prüfungen für mehr als 540.000 Schülerinnen und Schüler.
Unter ihnen sind fast 340.000 Auszubildende, die als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Ausbildungsbetrieben zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit in Handels-, Dienstleistungs-, Industrie- und
Handwerksbetrieben beitragen. Deswegen gilt es, alle Beteiligten zu schützen, damit auch die Betriebe nicht beeinträchtigt werden.
Um diesen Bildungs- und Erziehungsauftrag verantwortungsbewusst wahrzunehmen, müssen diese Lehrkräfte und alle anderen Beteiligte ihren Gesundheitsschutz im Berufskolleg sichergestellt wissen.
Dafür ist die Expertise der Virologinnen und Virologen maßgeblich.
Berufskollegs sind komplex und heterogen
Die Corona-Betreuungsverordnung, die die Grundlage für die Vorgaben des Ministeriums vom 31.08. bildet, ist bis zum 15.09.2020 befristet. Daraus entstehen vermeidbare Unsicherheiten, da Schülerinnen und Schüler
- jetzt intensiv auf Prüfungen im Herbst vorbereitet werden,
- ab Herbst auf Informationsveranstaltungen und Tagen der offenen Tür
Berufswahlperspektiven in den Berufskollegs erhalten müssen und - nicht in allen Bildungsgängen einen Nutzen aus dem Lernen auf
Distanz (wie z. B. in der Ausbildungsvorbereitung) ziehen können.
Planungssicherheit und Gestaltungsspielraum
Deswegen erwartet der vLw, dass die Berufskollegs rasch
per Dienstmail mit ausreichendem Vorlauf und verlässlich über die Vorgaben nach dem 15.09. informiert werden und
Runderlasse über die angekündigten Regelungen für nicht ableistbare Betriebspraktika und deren Anerkennung für alleVollzeitbildungsgänge im Schuljahr 2020/21 folgen.
Für das Lernen auf Distanz fehlen nicht nur die erforderliche Rechtsgrundlage, sondern auch konkrete Hinweise zur Umsetzung vor Ort.
Hierzu benötigen die Berufskollegs Gestaltungsspielräume, um je nach Bedarf das Lernen auf Distanz bildungsgang- und lerngruppenbezogen festlegen zu können.