Die Dienstmail Nr. 20 vom heutigen Morgen richtet sich an die allgemein bildenden Schulen und beinhaltet u. a. auch zwischen Land und Kommunen abgestimmte, landesweit einheitliche Hygieneregeln für alle Schulen.
In der 21. Dienstmail betont das Schulministerium heute Abend nochmals den Vorrang der weiteren Vorbereitung auf Prüfungen und Abschlüsse sowie der Durchführung der Prüfungen und gibt mit einer Prioritätenfolge einen Rahmen für die Beschulung weiterer Klassen vor.
Dies begrüßt der vLw – und gemeinsam haben wir jetzt erreicht:
Die Berufskollegs können weiterhin Zeit, Umfang und Form der Beschulung der o. a. Klassen unter Beachtung der Prioritätenfolge sowie ihrer Raum- und Personalkapazitäten selbst bestimmen.
Neben den bisher beschulten Prüfungs- und Abschlussklassen sind weitere Schülerinnen und Schüler in folgender Reihenfolge zu beschulen:
- Schülerinnen und Schüler
- Schülerinnen und Schüler
- Schülerinnen und Schüler
– der Klassen 12 des Wirtschaftsgymnasiums,
– der dualen Fachklassen, die im Herbst 2020 ihre Berufsabschluss- prüfungen ablegen,
– der dualen Fachklassen, deren 1. Teil der gestreckten Abschluss- prüfung auf den Herbst 2020 verschoben wurde.
– im zweiten Jahr dreijähriger dualer Ausbildungsberufe,
– im ersten Jahr zweijähriger dualer Ausbildungsberufe,
– im zweiten Jahr dreijähriger Bildungsgänge unserer Assistentenberufe
– im ersten Jahr dreijähriger dualer Ausbildungsberufe,
– im ersten Jahr der zweijährigen Bildungsgänge ohne Berufsabschluss,
– in Klasse 11 des Wirtschaftsgymnasiums.
Noch sind Fragen offen. Hier erwartet der vLw u. a. Regelungen:
– zur ausstehenden Beschulung der Unterstufen-Blockklassen
– zur Präzisierung des Einsatzes von Risikogruppen sowie
– zum Umgang mit ausstehenden Revisionsverfahren in 2019/20.
Der vLw ist sicher, dass Berufskollegs ihren Gestaltungsfreiraum verantwortungsbewusst zum Wohl ihrer Schülerschaft nutzen werden.