Am 22.05.2020 hat das Schulministerium am späten Abend einen Runderlass mit Regelungen zum Einsatz des Personals – Umgang mit der Corona-Pandemie an die Bezirksregierungen verschickt.
Das Schulministerium verweist auf die am 13.05.2020 geänderten Empfehlungen des Robert-Koch-Institut, nach denen „… eine generelle Festlegung zur Einstufung in eine Risikogruppe nicht möglich“ und vielmehr „… eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung, im Sinne einer (arbeits-)medizinischen Begutachtung“ erforderlich ist.
Dies bedeutet für Lehrkräfte bis zum 26. Juni folgendes:
- Die bislang geltenden Regelungen zur Befreiung vom Präsenzunterricht für Lehrkräfte aus Risikogruppen sind bis zum 02. Juni 2020 verlängert,
- ab dem 3. Juni 2020 können Lehrkräfte nur vom Präsenzunterricht befreit werden, wenn sie der Schulleitung für sich oder für eine tatsächlich zu betreuende Person (mit Pflegegrad) ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen,
- Schwangere oder stillende Lehrerinnen sind auf Wunsch (auch ohne Vorlage eines ärztliches Attest) vom Präsenzunterricht zu befreien und
- alle weiteren dienstlichen Verpflichtungen (wie z. B. Teilnahme an Konferenzen, Dienstgesprächen, mündlichen Prüfungen) bleiben auch für die vom Präsenzunterricht befreiten Lehrkräfte bestehen.
Aus Sicht des vLw ist eine zusätzliche, arbeitsmedizinische Begutachtung im Einzelfall zur individuellen Bewertung Risikofaktoren- erforderlich und sinnvoll.
Deswegen ist eine Übergangsregelung hilfreich, wenn gleich sie bis zum 02. Juni knapp bemessen ist.
Der vLw erwartet, dass
- der o. a. Erlass mit Augenmaß ab dem 03. Juni 2020 in den Schulen umgesetzt wird,
- arbeitsmedizinische Beratungsangebote (z. B. vom BAD) intensiviert werden,
- bis zum 26. Juni die vorhandenen Vorgaben Bestand haben,
- Lehrkräfte, Ausbildungsbetriebe, Eltern und Schülerschaft rasch eine Planungssicherheit für das neue Schuljahr erhalten und
- der Gesundheitsschutz für alle Beteiligte oberste Priorität hat.