Steuern
Der Steuer-Grundfreibetrag wird angehoben für Ledige auf 9.000,00 € und für Ehepaare auf 18.000,00 €.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 4.788,00 € je Kind. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640,00 € also insgesamt 7.428,00 € pro Kind.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2018 verlängert sich auf den 31. Juli des Folgejahres. Das bedeutet, die Steuererklärung für 2018 muss also bis spätestens 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingehen.
Familie
Kindergelderhöhung! Für das erste und zweite Kind auf jeweils194,00 €, für das dritte Kind auf 200,00 € und ab dem vierten Kind gibt es 225,00 €.
Änderungen beim Mutterschutzgesetz:
Die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes soll künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Sie sollen in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit sein.
Für Frauen, die ein Kind mit Behinderung zur Welt bringen, verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen.
Weitere Neuerungen betreffen eine vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für den individuellen Arbeitsplatz der Mitarbeiterin, um festzustellen, ob besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen.
Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen für 2018 auf jährlich 53.100,00 € / monatlich 4.425,00 €.
Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung erhöht sich auf 323,03 € monatlich und zur Pflegeversicherung auf 56,42 € für das Jahr 2018.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen für 2018 auf jährlich 78.000,00 € / monatlich 6.500,00 € (Werte für West).
Finanzen
Der Grenzwert für GWGs (geringwertige Wirtschaftsgüter) wird zum 1. Januar 2018 von 410,00 € auf 800,00 € netto angehoben. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die sich Gegenstände anschaffen, die sie überwiegend beruflich nutzen, wie z. B. Laptops, Smartphones oder Büromöbel, diese im Jahr der Anschaffung abschreiben dürfen, wenn der Wert brutto 952,00 € nicht übersteigt.
Alltag
Der Rat der EZB hat beschlossen in 2018 Schritt für Schritt die 500-Euro-Scheine abzuschaffen. Die Ausgabe der 500-Euro-Banknote wird „gegen Ende 2018“ eingestellt.
In NRW gibt es vom 22. bis 25. Mai 2018 Pfingstferien.
Monika Marx
Ausschuss Dienst und Tarifrecht