Landtag passt wegen Corana Krise an – jetzt auch Folgen für 2020/ 2021 bedenken

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Schülerinnen und Schüler, Lehramtsstudierende sowie Lehramtsanwär­terinnen und -anwärter sollen in Nordrhein-Westfalen im laufenden Schuljahr keine gravierenden Nachteile wegen der Corona-Krise erleiden.

Deswegen hat der Landtag heute mit großer Mehrheit ein „Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2020“ (Drucksache 17/ 9051) verabschiedet.

Mit dem Gesetz und den befristeten APO-BK Änderungen haben unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in diesem Schuljahr trotz Corona-Krise Abschlüsse und Berechtigungen zu erwerben.

Aus Sicht des vLw müssen aber u. a. bei einer Versetzung trotz Nicht­er­füllung und einer freiwilligen Wiederholung zeitnah die Auswirkungen dieser Rechtsänderungen für das nächste Schuljahr bedacht werden (vgl. Stellungnahme des vLw unter www.vlw-nrw.de ).

Am Anfang nächster Wo­che wird das Schulministerium alle Schulen in einer ausführlichen Dienstmail über die Einzelheiten aller schulrecht­li­chen Än­der­un­gen informieren (vgl. auch FAQ-Liste unter www.msb.nrw.de).

 

 

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