Schülerinnen und Schüler, Lehramtsstudierende sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sollen in Nordrhein-Westfalen im laufenden Schuljahr keine gravierenden Nachteile wegen der Corona-Krise erleiden.
Deswegen hat der Landtag heute mit großer Mehrheit ein „Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2020“ (Drucksache 17/ 9051) verabschiedet.
Mit dem Gesetz und den befristeten APO-BK Änderungen haben unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in diesem Schuljahr trotz Corona-Krise Abschlüsse und Berechtigungen zu erwerben.
Aus Sicht des vLw müssen aber u. a. bei einer Versetzung trotz Nichterfüllung und einer freiwilligen Wiederholung zeitnah die Auswirkungen dieser Rechtsänderungen für das nächste Schuljahr bedacht werden (vgl. Stellungnahme des vLw unter www.vlw-nrw.de ).
Am Anfang nächster Woche wird das Schulministerium alle Schulen in einer ausführlichen Dienstmail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informieren (vgl. auch FAQ-Liste unter www.msb.nrw.de).