Nach Einigung auf Bundesebene Irritationen in NRW

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Erfreulicherweise haben sich am 15.04.2020 Bund und Länder auf eine sukzessive Öffnung der Schulen erst ab dem 04.05.2020 verständigt.

Dies sollte allen Akteurinnen und Akteuren in und um Schule Zeit geben, den Spagat zwischen Gesundheitsschutz für alle Beteiligten und einer systematischen Rückkehr in einen Regelbetrieb zu meistern.

Leider haben Aussagen der Landesregierung und die 13. Dienstmail vom 15.04.2020 zu Irritationen geführt. Zudem sind die Berufskollegs mit ihren zahlreichen Bildungsgängen und Abschlüssen kaum berücksichtigt worden.

Für den vLw ist es unerlässlich, dass Schulministerium und Schulträger die notwendigen Hygienestandards definieren und gemäß Infektionsschutzgesetz umsetzen, bevor Unterricht und Prüfungsbetrieb beginnen. Dazu gehören u. a.:

      Festlegung von Gruppen- und Raumgröße für Klassen,

      arbeitstägliche Reinigung von Unterrichtsräume, Kontaktflächen, …

      Ausstattung und Versorgung mit Desinfektionsmitteln

      Ausstattung und Verteilung von Schutzartikeln, wie z. B. Mundmasken

      Art und Umfang der Schülerbeförderung.

Für Lehrkräfte, für die ein besonderes Risiko durch Präsenzunterricht bestehen könnte, ist es für den vLw unerlässlich klare Voraussetzungen und Einsatzbedingungen, zu schaffen.

Der vLw erwartet, dass

     Schulträger und Schulen die erforderliche Zeit erhalten, um den Schulbetrieb wieder aufzunehmen sowie,

     das Schulministerium die notwendigen Hygienestandards definiert und umsetzt,

     die Risikogruppen benennt und deren Einsatzbedingungen klärt sowie

     präzisiert, wie und in welchem Umfang die o. a. Klassen vorzubereiten sind.

 

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