Neues in 2020

Steuern – Familie – Versicherungen Finanzen Alltag

 

Pünktlich zum neuen Jahr gibt es viele Änderungen, die auch unsere Mitglieder betreffen. Hier die wichtigsten im Überblick:

 

Steuern

Der Steuer-Grundfreibetrag wird angehoben für Ledige auf 9.408,00 € und für Ehepaare auf 18.816,00 €.

Der Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2020 steigt auf 5.172,00 € je Kind. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640,00 € also insgesamt 7.812,00 € pro Kind.

Die Übungsleiterpauschale wird von 2.400,00 € auf 3.000,00 € erhöht.

Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen betragen nun ab 8 Stunden Abwesenheit 14,00 €, bei einer Abwesenheit von wenigstens 24 Stunden 28,00 €.

Die Steuererklärung 2019 muss spätestens bis zum 31. Juli 2020 beim Finanzamt eingehen.

 

Familie

Für 2020 bleibt es bei der derzeitigen Höhe: für das erste und zweite Kind jeweils 204,00 €, für das dritte Kind 210,00 € und ab dem vierten Kind 235,00 €. Eine Erhöhung ist erst ab dem 1. Januar 2021 geplant.

Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle wurden erhöht auf 369,00 € / 424,00 € / 497,00 € / 530,00 €.

 

Sozialversicherung

Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bleibt bei 3,05 %. Für kinderlose Versicherte liegt der Beitrag bei insgesamt 3,30 %.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen für 2020 auf jährlich 56.250,00 € / monatlich 4.687,50 €.

Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung erhöht sich auf 367,97 € monatlich und zur Pflegeversicherung auf 71,48 € für das Jahr 2020.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen für 2020 auf jährlich 82.800,00 € / monatlich 6.900,00 € (Werte für West).

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung verringert sich um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 %.    

 

Finanzen

Zum 1. Januar 2020 erhalten die Tarifbeschäftigten und Beamten des Landes NRW eine Tarif- und Besoldungserhöhung. Bei den Tarifbeschäftigten wird die Stufe 1 der Entgelttabelle um 4,3 % erhöht und die Stufen 2 bis 6 um 3,12 %, mindestens um 90,00 €. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden linear um 3,2 % erhöht. Referendarinnen und Referendare erhalten 50,00 € mehr.

Bahntickets im Fernverkehr werden günstiger. Die Mehrwertsteuer soll für diese Tickets von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Eine Verminderung des MWSt-Satzes erfahren ebenfalls Dinge des täglichen Bedarfs, so z. B. Hygieneartikel aber auch Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form.

Zum 1. Juli 2020 gibt es eine Rentenanpassung. Das bedeutet für die Rentnerinnen und Rentner im Westen ein Plus von 3,15 % (West). Die Bundesregierung beschließt darüber im März.

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz von derzeit 50 % auf 60 %.

 

Alltag

Das Gesetz zur Bürokratieentlastung soll Anfang 2020 in Kraft treten. Wesentlicher Bestandteil wird die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung. So muss, wer sich als Arbeitnehmer krankmeldet, künftig keinen „gelben Zettel“ mehr vorlegen. Ein elektronisches Meldeverfahren soll die „AU“ in Papierform ersetzen.

Azubis sollen ab 2020 eine Mindestausbildungsvergütung erhalten. Das neue BBiG ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Die Straßenverkehrsordnung wird modernisiert, so werden in Zukunft höhere Bußgelder fällig. Insbesondere beim falschen Parken oder unzulässigem Halten kommt es zum Ansteigen der Bußgelder und zusätzlichen Punkten in Flensburg.


Gesundheit

Das Masernschutzgesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Kinder müssen vor dem Besuch einer Kita, eines Hortes, einer Schule oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gegen Masern geimpft sein und dies nachweisen. Das gilt auch für das Betreuungs- und Lehrpersonal, ebenso wie für Tagesmütter unter 50 Jahren. Ohne Impfung, kein Betreten der Einrichtung.

Für Kinder und Beschäftigte, die zum Stichtag bereits eine Kita oder Schule besuchen gibt es eine Übergangsfrist. Sie müssen den Nachweis der Impfung bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Eine Verweigerung kann ein Bußgeld von bis zu 2.500,00 € nach sich ziehen.

 

Monika Marx

Ausschuss Dienst- und Tarifrecht

 

 

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