Neues in 2019

Steuern – Familie – Versicherungen – Finanzen – Alltag

 

Pünktlich zum neuen Jahr gibt es viele Änderungen, die auch unsere Mitglieder betreffen. Hier die wichtigsten im Überblick:

 

Steuern

Der Steuer-Grundfreibetrag wird angehoben für Ledige auf 9.168,00 € und für Ehepaare auf 18.336,00 €.

Der Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2019 steigt auf 4.980,00 € je Kind. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640,00 € also insgesamt 7.620,00 € pro Kind.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2018 verlängert sich vom 31. Mai auf den 31. Juli 2019, dann muss die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt eingehen.

 

Familie

Kindergelderhöhung ab Juli 2019!

Für das erste und zweite Kind auf jeweils 204,00 €, für das dritte Kind auf 210,00 € und ab dem vierten Kind gibt es 235,00 €.

Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle wurden ebenfalls erhöht auf 354,00 € / 406,00 € /476,00 € / 527,00 €.

 

Sozialversicherung

Im Oktober 2018 wurde das „Gesetz zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2019“ beschlossen, deshalb steigt der Beitrag um 0,5 % auf insgesamt 3,05 %. Für Kinderlose bleibt der Zuschlag von 0,25 %. Der Beitrag von 3,05 % wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dies trifft auch auf die Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung zu, die bisher von den Mitgliedern alleine zu tragen waren.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen für 2019 auf jährlich 54.450,00 € / monatlich 4.537,50 €.

Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung erhöht sich auf 351,66 € monatlich und zur Pflegeversicherung auf 69,20 € für das Jahr 2019.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen für 2019 auf jährlich 80.400,00 € / monatlich 6.700,00 € (Werte für West).

Der Beitrag zur Rentenversicherung verringert sich um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 %.

 

Finanzen

Der Grenzwert für GWGs (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde zum 1. Januar 2018 von 410,00 € auf 800,00 € netto angehoben. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die sich Gegenstände anschaffen, die sie überwiegend beruflich nutzen, wie z. B. Laptops, Smartphones oder Büromöbel, diese im Jahr der Anschaffung abschreiben dürfen, wenn der Wert brutto 952,00 € nicht übersteigt. Daran sollte man denken wenn in 2019 die Steuererklärung für das vorhergehende Jahr erstellt wird.

Gespräche mit dem Handy von Deutschland ins EU-Ausland dürfen ab Mai 2019 maximal 19 Cent pro Minute kosten, eine SMS maximal 6 Cent. Für Gespräche vom EU-Ausland nach Deutschland fallen schon seit 2017 keine Extra-Gebühren an.

 

Alltag

Ab Mai werden neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf gebracht. Sie sollen deutlich fälschungssicherer werden. Sie verfügen über ein Porträt der Europa im Wasserzeichen und im Hologrammband, über eine Smaragdzahl am unteren Rand, die beim Kippen ihre Farbe von Grün zu Blau wechselt, und –ganz neu- Eurosymbole in der Wertzahl und im Folienstreifen.

 

Monika Marx

Ausschuss Dienst- und Tarifrecht

 

 

Dieser Inhalt ist geschützt