Neues in 2021

Steuern – Familie – Versicherungen – Finanzen – Alltag

Pünktlich zum neuen Jahr gibt es viele Änderungen, die auch unsere Mitglieder betreffen. Hier die wichtigsten im Überblick:

Steuern

Der Steuer-Grundfreibetrag wird angehoben für Ledige auf 9.744,00 € und für Ehepaare auf 19.488,00 €.

Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % wird zum 1. Januar 2021 für rund 90 % der Zahler*innen nicht mehr erhoben. Die Freigrenze bis zu der kein „Soli“ erhoben wird, liegt bei 16.956,00 €. Das heißt, dass bis zu einem zu versteuerndem Jahreseinkommen bei Ledigen von ca. 73.000 € zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr gezahlt wird. An die Freigrenze schließt sich die Minderungszone an, diese trifft auf weitere 6,5 % der Steuerzahler*innen zu. Sie gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409,00 €

Der Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2021 steigt auf 5.460,00 € je Kind. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928,00 € also insgesamt 8.388,00 € pro Kind.

Zum Jahresbeginn wird auch die Pendler-Pauschale erhöht. Ab dem 21. Kilometer beträgt sie nun 0,35 € für die Jahre 2021 bis 2023. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei der Entfernungspauschale von 0,30 €.

Für die Jahre 2020 und 2021 wurde eine neue Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese ist besonders interessant für alle, die von zuhause aus arbeiten, aber kein typisches Arbeitszimmer nutzen, das für die Absetzbarkeit bestimmte Kriterien erfüllen muss. Die Pauschale kann von jedem in Anspruch genommen werden, egal wo er zuhause online arbeitet. Arbeitnehmer*innen können fünf Euro pro Tag für maximal 120 Tage bei den Werbungskosten geltend machen, insgesamt also bis zu 600,00 Euro.

Ab Januar liegt der Regelsteuersatz wieder bei 19 % und der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei 7 %.

Die Steuererklärung 2020 muss spätestens bis zum 31. Juli 2021 beim Finanzamt eingehen. Ansonsten drohen Verspätungszuschläge bei Überschreiten des Termins, selbst wenn mit einer Steuer-Erstattung zu rechnen ist.

Familie

Für 2021 wird das Kindergeld erhöht: für das erste und zweite Kind auf jeweils 219,00 €, für das dritte Kind auf 225,00 € und ab dem vierten Kind 250,00 €.

Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle wurden erhöht auf 393,00 € / 451,00 € / 528,00 € / 564,00 € (Mindestunterhalt).

Ab Januar 2021 können Geburtsurkunde, das Elterngeld und Kindergeld online beantragt werden.

Ab dem 1. März 2021 wird die Kindergeldbearbeitung nicht mehr vom LBV NRW vorgenommen sondern von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandteile werden weiterhin vom LBV NRW bearbeitet und ausgezahlt. Änderungen werden automatisiert von der Familienkasse der BA an das LBV NRW übermittelt.

Sozialversicherung

Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bleibt bei 3,05 %. Für kinderlose Versicherte liegt der Beitrag bei insgesamt 3,30 %.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen für 2021 auf jährlich 58.050,00 € / monatlich 4.837,50 €. Die Krankenkassen haben eine Erhöhung der Zusatzbeiträge beschlossen. Inzwischen wurden die Pflichtversicherten angeschrieben und die jeweilige Erhöhung wurde mitgeteilt.

Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung erhöht sich auf 384,58 € monatlich und zur Pflegeversicherung auf 73,77 € für das Jahr 2021.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen für 2021 auf jährlich 85.200,00 € / monatlich 7.100,00 € (Werte für West).

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt bei 2,4 %. Erst 2023 soll er wieder steigen.  

Finanzen

Zum 1. Januar 2021 erhalten die Tarifbeschäftigten und Beamten des Landes NRW eine Tarif- und Besoldungserhöhung. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden um 1,4 % erhöht. Referendarinnen und Referendare erhalten 50,00 € mehr.

Zum 1. Juli 2021 erfolgt keine Rentenanpassung, da die Altersbezüge an die Entwicklung der Einkommen der Arbeitnehmer*innen gekoppelt sind. Diese sind insgesamt gesehen durch die Corona-Krise gesunken. Eine Rentenkürzung wird nicht vorgenommen.

Alltag

Die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Personalausweises steigen ab Januar 2021 von 28,80 € auf 37,00 €.

Ab August 2021 müssen neue Personalausweise zwei Fingerabdrücke enthalten. Damit setzt Deutschland europäisches Recht um.

Zu Beginn des Jahres 2021 wird in Deutschland eine CO2-Abgabe eingeführt. Die Mineralölkonzerne werden diese Kosten an die Verbraucher weiter geben. Das führt dazu, dass der Liter Benzin um sieben Cent teurer wird, der Diesel um acht Cent. Ebenfalls betroffen sind die Preise für Heizöl – pro Liter acht Cent mehr.

Zum Schutz des Meeres und der Umwelt gilt vom 3 Juli 2021an ein Verkaufsverbot für Einweg-Kunststoffprodukte. Dazu zählen z. B.: Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen aus Plastik. Ebenso trifft es den To-go-Becher und Fast-Food-Verpackung aus Styropor. Die europaweiten Regelungen sollen zu umweltfreundlicheren Produkten führen.

 

Monika Marx

Ausschuss Dienst- und Tarifrecht

 

 

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