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AUSSCHUSS DIENST- UND TARIFRECHT

Neues in 2022: Steuern – Familie – Versicherungen – Finanzen – Alltag

Pünktlich zum neuen Jahr gibt es viele Änderungen, die auch unsere Mitglieder betreffen. Hier die wichtigsten im Überblick:

Steuern

Der Steuer-Grundfreibetrag wird angehoben für Ledige auf 9.984,00 € und für Ehepaare auf 19.968,00 €.

Der Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2022 bleibt bei 5.460,00 € je Kind. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928,00 €, also insgesamt 8.388,00 € pro Kind.

Zum Jahresbeginn 2021 wurde die Pendler-Pauschale erhöht. Ab dem 21. Kilometer beträgt sie 0,35 € für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei der Entfernungspauschale von 0,30 €.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus von maximal 1.500,00 € zahlen bis spätestens März 2022. Er soll die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie abmildern. Im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Landes NRW wurde eine Vereinbarung erzielt, die vorsieht, den Bediensteten des Landes einen Corona-Bonus von 1.300,00 € zu zahlen. Diese Corona-Sonderzahlung erhalten auch die Beamtinnen und Beamten des Landes. Referendarinnen und Referendare bekommen 650,00 €.

Die Steuererklärung 2021 muss spätestens  bis zum 31. Juli 2022 beim Finanzamt eingehen. Ansonsten drohen Verspätungszuschläge bei Überschreiten des Termins, selbst wenn mit einer Steuer-Erstattung zu rechnen ist.

Familie

Das Kindergeld für 2022 bleibt auf dem Niveau von 2021:  für das erste und zweite Kind jeweils 219,00 €, für das dritte Kind 225,00 € und ab dem vierten Kind 250,00 €.

Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle wurden erhöht auf 396,00 € / 455,00 € / 533,00 € / 569,00 € (Mindestunterhalt).

Sozialversicherung

Der gesetzlich festgelegte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 %. Dieser erhöht sich um einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2022 liegt dieser im Bundesdurchschnitt bei 1,3 %.

Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bleibt bei 3,05 %. Für kinderlose Versicherte erhöht er sich auf insgesamt 3,4 %.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung bleiben für 2022 bei jährlich 58.050,00 € / monatlich 4.837,50 €.

Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung erhöht sich auf 385,00 € monatlich und bei der Pflegeversicherung bleibt er bei 73,77 € für das Jahr 2022.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sinken für 2022 auf jährlich 84.600,00 € / monatlich 7.050,00 € (Werte für West).

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt bei 2,4 %. Erst 2023 soll er wieder steigen.

Finanzen

Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Tarifbeschäftigten und Beamten des Landes NRW eine Tarif- und Besoldungserhöhung. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden um 2,8 % erhöht. Referendarinnen und Referendare erhalten 50,00 € mehr.

Zum 1. Juli 2022 soll es eine Rentenanpassung von voraussichtlich 4,4 % geben, da die Altersbezüge an die Entwicklung der Einkommen der Arbeitnehmer*innen gekoppelt sind. Diese sind insgesamt gesehen durch die Corona-Krise gestiegen.

Alltag

Die Deutsche Post erhöht ab Januar das Porto für Postkarten, Briefe, Einschreiben, Bücher- und Warensendungen. Der Standardbrief kostet dann 85 Cent, bisher 80 Cent. Eine Postkarte verteuert sich von 60 auf 70 Cent.

Der Mindestlohn steigt ab Januar 2022 auf 9,82 € und ab 1. Juli 2022 auf 10,45 €. Dieser gilt auch für Minijobs mit einem Verdienst von maximal 450,00 €. Das führt u. U. zu einer Neuberechnung der Arbeitszeit.

Verträge, die im Internet geschlossen werden, können künftig einfacher gekündigt werden. Für sogenannte Dauerschuldverhältnisse gilt ab 1. Juli 2022 die Pflicht zu einem Kündigungsbutton.

Das Gewährleistungsrecht wird erweitert. Ab 2022 wird die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, von sechs auf zwölf Monate erhöht (Beweislastumkehr).

Die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung erhöht sich für alle Verträge, die ab 2022 geschlossen werden, auf: 1. Ausbildungsjahr 585,00 €, 2. Ausbildungsjahr 690,00 €, 3. Ausbildungsjahr 790,00 € und 4. Ausbildungsjahr 819,00 €.

Ab Januar gelten neue Pfandregeln. Auf alle Einwegflaschen aus Kunststoff, mit bis zu drei Litern Inhalt, fällt ein Pfand an. Das Gleiche gilt für Dosen. Ausgenommen sind Kunststoffflaschen mit Milchgetränken, hier gilt die Pfandpflicht erst ab 2024.

Zu Beginn des Jahres 2021 wurde in Deutschland eine CO2-Abgabe eingeführt, die für 2022 weiter erhöht wird. Die Mineralölkonzerne geben diese Kosten an die Verbraucher weiter. Das führt dazu, dass der Liter Benzin um 1,5 Cent teurer wird, der Diesel um 1,6 Cent. Ebenfalls betroffen sind die Preise für Heizöl.

Diese Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen. Rechtsansprüche sind hieraus nicht abzuleiten.

Monika Marx

Ausschuss Dienst- und Tarifrecht

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