Neues in 2023: Steuern – Familie – Versicherungen – Finanzen – Alltag

Auch im Jahr 2023 gibt es viele Änderungen, die ebenfalls unsere Mitglieder betreffen. Hier die wichtigsten im Überblick:

Steuern

Der Steuer-Grundfreibetrag wird angehoben für Ledige auf 10.908,00 € und für Ehepaare auf 21.816,00 €.
Der Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2023 wird erhöht auf 6.024,00 € je Kind. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928,00 €, also insgesamt 8.952,00 € pro Kind.
Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird auf 4.260,00 € im Jahr für das erste Kind angehoben. Für jedes weitere erhöht sich der Betrag um 240,00 €.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde zum 1. Januar 2023 auf 1.230,00 € erhöht.
Im November 2022 wurde die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht. Ab dem 21. Kilometer beträgt sie 0,38 €. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei der Entfernungspauschale von 0,30 €.
Bei den Werbungskosten für Arbeitnehmer*innen gibt es eine neue Homeoffice-Regelung. Ab 2023 dürfen pro Heimarbeitstag 6,00 € angesetzt werden für 210 Tage statt bisher für 120 Tage. Also können maximal nun 1.260,00 € geltend gemacht werden.
Ab 1. Januar 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
Der Sparerfreibetrag erhöht sich in 2023 von 801,00 € auf 1.000,00 €, bei Eheleuten auf 2.000,00 €. Dieser betrifft Erträge aus Zinsen, Dividenden und Wertpapierverkäufen.
Die Steuererklärung 2022 muss spätestens bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt eingehen. Ansonsten drohen Verspätungszuschläge bei Überschreiten des Termins, selbst wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist.

Familie

Das Kindergeld wird ab 1. Januar 2023 auf jeweils 250,00 € je Kind erhöht.
Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle wurden erhöht auf 437,00 € / 502,00 € / 588,00 € / 628,00 € (Mindestunterhalt).
Zum Januar 2023 wird das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung „Hartz IV“ ersetzen. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen wird dann 502,00 € betragen statt bisher 449,00 €.

Sozialversicherung

Der gesetzlich festgelegte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt weiterhin bei 14,6 %. Dieser erhöht sich um einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2023 liegt dieser im Bundesdurchschnitt bei 1,6 %, hat sich also um 0,3 % erhöht.
Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bleibt bei 3,05 %. Für kinderlose Versicherte bleibt er bei insgesamt 3,4 %.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen sich für 2023 auf jährlich 59.850,00 € / monatlich 4.987,50 €.
Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung liegt für das Jahr 2023 monatlich bei 403,09 € und bei der Pflegeversicherung liegt er bei 76,06 €.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen für 2023 auf jährlich 87.600,00 € / monatlich 7.300,00 € (Werte für West).
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde auf 2,6 % erhöht.

Finanzen

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit geschaffen, eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen, zeitlich befristet vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag von maximal 3.000,00 € zahlen. Er kann auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Landes NRW wurde lediglich eine Vereinbarung für das Jahr 2022 vereinbart. Der TV-L – Tarifvertrag des Landes – läuft zum 30. September 2023 aus. Es bleibt abzuwarten, ob in den dann folgenden Tarifverhandlungen diese Möglichkeit mit einfließt.
Zum 1. Juli 2023 soll es eine Rentenanpassung von voraussichtlich 4,39 % geben. Die Bundesregierung hat den Nachholfaktor in der Rentenversicherung im Juni 2022 wieder eingeführt. Damit folgt die Höhe der Renten der Entwicklung der Löhne.

Alltag

Ab Mai 2023 soll das 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt werden.
Für Verspätungen und Ausfälle muss die Bahn künftig keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn sie die verursachten Umstände nicht hätte vermeiden können. Hierzu zählen schwere Naturkatastrophen und extreme Wetterbedingungen. Streiks des Personals fallen nicht darunter. Am 7. Juni 2023 soll die Neuregelung in Kraft treten.
Bis zum 19.01.2023 mussten die Jahrgänge 1959 bis 1964 den alten Führerschein umgetauscht haben. Sie erhalten dann den neuen EU-Scheckkartenführerschein, der fälschungssicher sein soll und EU-weit damit vereinheitlicht wird. Wer mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld von 10,00 €. Auch im Ausland kann es ohne neuen Führerschein zu Problemen kommen.
Der allgemeine Mindestlohn steigt ab Januar 2023 auf 12,00 €. Dieser gilt auch für Minijobs mit einem Verdienst von maximal 520,00 €. Dieser wurde zum 1. Oktober 2022 von 450,00 € auf 520,00 € angehoben. Die Anhebung des Mindestlohns führt u. U. zu einer Neuberechnung der Arbeitszeit. Außerdem gibt es für einige Branchen eigene Mindestlöhne, die zwischen 11,50 € und 18,41 € liegen.
Die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung erhöht sich für alle Verträge, die ab 2023 geschlossen werden auf: 1. Ausbildungsjahr 620,00 €, 2. Ausbildungsjahr 732,00 €, 3. Ausbildungsjahr 837,00 € und 4. Ausbildungsjahr 868,00 €.

Alle Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert worden aus den Informationen der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de und anderen Quellen. Rechtsansprüche sind hieraus nicht abzuleiten.

Rubrikbild: © Dagmar Ammann

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Monika Marx

Ausschuss Dienst- und Tarifrecht

 

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