Bildungssicherungsgesetz seit 30.04. in Kraft – jetzt bessere Schüler-Lehrer-Relation nötig

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Am 30. April hat der Landtag endlich das zweite Bildungssicherungsgesetz verabschiedet. Damit sind auch die befristeten APO-BK-Änderungen in Kraft (Runderlass vom 10.03.2021), wie z. B. die Möglichkeit
– zur freiwilligen Wiederholung,
– zur Versetzung mit einer weiteren Minderleistung und
– zu Nachversetzungsprüfungen in mehr als einem Fach.

Das reduziert mögliche Nachteile für unsere Schülerinnen und Schüler. Aber für unsere Lehrkräfte bedeutet es – neben den bisherigen Aufgaben – wieder Mehrarbeit u. a. für zusätzliche Prüfungsverfahren in den nächsten Wochen sowie u. a. für vollere Klassen und zusätzliche unterrichtliche Förderung im Schuljahr 2021/22.

Hier erwartet der vLw mehr Ressourcen für die Berufskollegs, d. h. insbesondere eine befristete Verbesserung der Schüler-Lehrer-Relation zumindest in den Anlagen B und C sowie zusätzliche Anrechnungsstunden mindestens im Schuljahr 2021/22.

Unsere Schülerinnen und Schüler brauchen nicht vorrangig Ferienprogramme oder Nachhilfeangebote von Bildungsträgern. Nur durch kleinere, homogene Lerngruppen in der Schule können Unterrichtsdefizite effektiv während der Unterrichtszeit abgebaut werden.

Landesregierung muss jetzt nachbessern

Auch nach unserer E-Card-Aktion und anderen Initiativen hat die Landesregierung ihre Test- und Impfstrategie bis heute kaum verändert

Der vLw fordert nochmals von der Landesregierung:

  • zeitnahe Impfangebote für unsere Lehrkräfte in ganz NRW,
  • praxisnahe Vorgaben zur Testpflicht für Abschlussprüfungen,
  • schulalltagstaugliche (d. h. einfach einsetzbare) Testkits.

Der offene Brief der Schulministerin zeigt die Wertschätzung für unsere Prüflinge.

Die Landesregierung muss nun auch die Voraussetzungen schaffen, um Risiko und Aufwand für unsere Lehrkräfte zu minimieren.

 

Mit kollegialen Grüßen

Hilmar von Zedlitz Neukirch     Jens Pätzold
Hilmar von Zedlitz-Neukirch   Jens Pätzold
Landesvorsitzender  

Stellv. Landesvorsitzender

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