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Reaktion aus dem OV Mönchengladbach: Warum der vereinbarte Tarifvertrag für das Schulpersonal schlecht ist

Der neue Tarifvertrag sieht eine Einmalzahlung bis März 2022 in Höhe von 1.300 € vor. Somit erhöht sich auf einen Monat bezogen das Bruttogehalt um ca. 93 €. Dies ist eine Zahlung, der im Schulbereich eine 14-monatige Nullrunde gegenübersteht. Selbst bei Berücksichtigung der Steuerfreiheit, welche natürlich je nach individueller Steuersituation den Abschluss ungerechter werden lässt, kommt man für das 1. Jahr der Laufzeit nicht einmal auf einen Ausgleich der zu erwartenden Inflation. De facto sollte man also eher von einer realen Gehaltssenkung sprechen, als eine Corona-Einmalzahlung als Erfolg darzustellen.

Auch wenn mit der Erhöhung um 2,8 % im zweiten Jahr dieser negative Effekt etwas kompensiert werden kann, so liegt das Hauptproblem in der niedrigeren Berechnungsgrundlage, welche sich ab 2023 aufgrund der Nullrunde ergibt. Konkret werden „alle“ weiteren Tarifrunden ab Herbst 2023 von 102,8 % des heutigen Niveaus und nicht wie inflatorisch sinnvoll von einem Niveau von ca. 105 % bis 106 % geführt werden.

Betrachtet man einen langen Zeitraum des Arbeits- bzw. Rentenlebens und zinst man die durch die Nullrunde entstehende „Steigerungslücke“ auf, dann bleibt nur noch ca. die Hälfte der Lohnsteigerung für ältere Arbeitnehmende im Schulbereich übrig. Auch wenn die „steuerfreie Einmalzahlung“ für jüngere Arbeitnehmende mit noch niedrigerem Gehalt und relativ hoher Steuerlast im nächsten März erfreulich scheint, werden gerade die Jüngeren ihr ganzes Berufsleben Tariferhöhungen von einem ca. 2,5 % niedrigeren Sockelbetrag bekommen. Für sie haben die Gewerkschaften eine einmalige werbewirksame Sonderzahlung besonders teuer erkauft.

Grundsätzlich spricht das Argument der Steuerfreiheit der Zahlung nicht für eine nachhaltige und seriöse Verhandlungstaktik. Zum einen entsteht aufgrund verschiedener familiärer und hieraus resultierender steuerlicher Situation hieraus eine Ungleichbehandlung. Zum anderen können nur die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst eine Steuerfreiheit in Tarifverhandlungen vereinbaren. Dies schadet in der Gesellschaft dem Ansehen des öffentlichen Dienstes und auch dem Ansehen aller hier Beschäftigten. Durch diese Vorgehensweise taugt der Abschluss auch nicht als Richtschnur für andere Branchen.

Für Arbeitnehmende ist zudem das laufende Einkommen und nicht eine Einmalzahlung in den meisten Situationen die relevante Größe. Eine Bank interessiert sich zum Beispiel bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Arbeitnehmenden für das Monatseinkommen und nicht für eine Einmalzahlung.

Auch wenn im öffentlichen Dienst die Produktivität in vielen Bereichen nicht direkt messbar ist, sollte auch hier aus gewerkschaftlicher Position der ökonomische Grundsatz gelten, dass sich die Gehaltssteigerungen an der Summe von Produktivitätsfortschritt und Inflationsrate orientieren. Im übertragenen Sinn könnte man die coronabedingte hohe Arbeitsbelastung im öffentlichen Dienst anstelle des Produktivitätsfortschrittes anführen. Im Bereich des Gesundheitswesens bildet der Tarifvertrag dies auch durch verschiedene Zulagen ab. In allen anderen Bereichen erfolgt nicht einmal ein Ausgleich der Inflation und ergeben sich wie beschrieben langfristig negative Folgen durch eine nicht nachvollziehbare Nullrunde zugunsten einer Einmalzahlung.

Georg Schepers

Ortsverband Mönchengladbach

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