Am späten Freitagnachmittag hat das Schulministerium u. a. folgende Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich und zu geplanten Schulfahrten an alle Schulen in Nordrhein-Westfalen verschickt:
- – Schließungen und Wiederöffnungen von Schulen oder Teilen davon (z.B. Klassen) im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erfolgen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch das zuständige Gesundheitsamt oder die Ordnungsbehörde.
- – Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in Risikogebiete, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres durchgeführt werden sollen, sind von der Schulleitung abzusagen. Dies gilt gleichermaßen für Schüleraustausche mit Schülerinnen und Schülern, die aus Risikogebieten kommen.
- – Bei Absagen von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche (Risikogebiete oder Empfehlungen für Nicht-Risikogebiete im Ausland) werden eventuell in Rechnung gestellte und nachgewiesene Stornierungskosten vom Land NRW übernommen.
- – Vor Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in Nicht-Risikogebiete im Ausland ist eine Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt über die Schulleitung erforderlich.
- – Bis spätestens zum 13.03.2020 wird sich das Ministerium zum Umgang mit durch Schulschließungen bedingte Ausfällen von Klassenarbeiten, Klausuren und FHR und AHR Prüfungen äußern.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Schulministeriums (www.msb.rw.de) und Robert-Koch-Instituts (www.rki.de).
Der vLw begrüßt die Aussagen des MSB als wichtige Schritte.
Weitere Präzisierungen sind erforderlich, um vor Ort einen weiterhin angemessenen und besonnenen Umgang mit dem Corona Virus zu fördern.
Mehr im Aktuell vom 09.03.2020