Unruhe wegen neuer VV für AV und BFS Praktikum – vLw setzt auf Expertise vor Ort und Freiräume

Die zum 01. August 2023 angekündigten neue Verwaltungsvorschriften lösen in vielen Berufskollegs derzeit Unruhe und Unmut aus.
So soll in der Ausbildungsvorbereitung (Anlage A2, AV) das Praktikum als zentraler Bestandteil des Bildungsgangs an drei Tagen/Woche angeboten werden. Gleichzeitig soll in der Berufsfachschule (Anlagen B1/B2) das Prak­ti­­kum von 15 Tagen auf 30 Tage erweitert und ab dem 2. Quartal schuljahresbegleitend an einem Tag in der Woche durchgeführt werden.

Ausgangspunkt dieser Veränderungen sind die Aussagen der BK-Studie von Prof. Euler, nach der etwa 46 % der Schülerinnen und Schüler der Anlage A2 (AV) und Anlage B auch nach drei Jahren nicht den Übergang in eine Berufsausbildung schaffen.

Auch wenn es unbenommen ist, dass diesen Jugendlichen und jungen Er­wach­senen der Übergang in die Berufsausbildung durch ein längeres, berufsbezogenes Praktikum erleichtert werden kann, werden durch pauschale und kurzfristige Vorgaben regionale und personenbedingte Determinanten in dieser Schülerschaft nur teilweise einbezogen.

Der vLw erwartet, dass den Berufskollegs für die Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschriften mehr (Zeit-)Vorlauf eingeräumt wird und die Expertise der Bildungsgangteams vor Ort für unterschiedliche, regionale Ausgestaltungen genutzt werden kann.

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