Vorerst weiter Distanzunterricht bis 12.02.

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In einer Pressekonferenz hat Schulministerin Yvonne Gebauer heute bekanntgegeben, dass grundsätzlich der Distanzunterricht bis zum 12.02.2021 fortgesetzt wird.

Damit werden die Bund-Länder-Beschlüsse vom 19.01.2021 in Nordrhein-Westfalen kon­sequent umgesetzt, um so auch der Bedrohungslage durch Virus-Mutationen konsequent zu begegnen.

Der vLw unterstützt diese Entscheidung der Landesregierung.

Ausnahmen und Vorgaben bis zum Sommer

Ausnahmen vom Distanzunterricht gewährt das Schulministerium derzeit nur Schülerinnen und Schülern aus den dualen Fachklassen (wie z. B. den Kaufleuten für Büromanagement), deren Abschussprüfungen (hier Teil 1) bereits am 25./ 26. Februar 2021 anstehen.

Für den vLw ist die Option für die Berufskollegs wichtig, für die o. a. Prüfungsklassen eine Prüfungsvorbereitung, z.B. für die EDV-prakti­sche Prüfung, auch vor Ort durchzuführen.

Der vLw begrüßt ausdrücklich die Ankündigung der Ministerin, zeitnah nach den nächsten Bund-Länder-Gesprächen in NRW den weiteren Un­terrichtsbetrieb und die Rahmenbedingungen im Dialog zu klären.

Hier sind aus Sicht des vLw für die Berufskollegs unerlässlich,

  • ein ausreichender Gestaltungsfreiraum beim Unterrichts­betrieb (wie im Früh­sommer 2020) innerhalb der Priorisierungsregeln,
  • die Option eines Distanzunterrichts bis zu den Sommerferien 2021,
  • zusätzliche Personalressourcen für Team-Teaching und IT Support,
  • schulformübergreifende Klärung des Vorgehens bei Versetzungen,
  • Vorgaben zu Klassenfahrten, Betriebspraktika etc. nach Ostern und
  • frühzeitige Regelungen zum weiteren Schutz der Lehrkräfte.

 

 

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