Um den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2020/21 wieder weitgehend im Präsenzunterricht umsetzen zu können, hat das Schulministerium Vorgaben mit weitreichenden Maßnahmen zum Infektionsschutz veröffentlicht.
Dazu gehören u. a. folgende – z. T. auch überraschende – Vorgaben:
- Maskenpflicht in Schule – eine große pädagogische Herausforderung:
Grundsätzlich gilt – vorerst befristet bis zum 31.08.2020 – eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Berufskollegs, d. h. auch in allen Unterrichtsräumen. Wenn Lehrkräfte im Unterricht den Abstand von 1,50 m nicht sicherstellen können, müssen auch sie eine Mund-Nase-Maske tragen. - Feste Lerngruppen und weitere Hygienemaßnahmen:
Um Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, findet der Unterricht in Klassen, Kursen oder festen Lerngruppen gemäß den Vorgaben der APO-BK statt, wobei u. a. eine regemäßige Durchlüftung sicherzustellen ist. - Schutz von Schüler/innen mit Vorerkrankungen
Für Schülerinnen und Schüler mit COVID-19 relevanten Vorerkrankungen gelten die bisherigen Regelungen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Attest verlangen. - Freiwillige Corona-Testungen für das Personal an Schulen:
Alle an Schulen tätigen Personen können in Schule beantragen, sich vom 10.08 bis zum 09.10.2020 anlasslos und freiwillig je fünfmal testen zu lassen. - Umgang mit Corona-Verdachtsfällen:
Wie bisher werden Schülerinnen und Schüler mit einschlägigen Symptomen unverzüglich von der Schulleitung nach Hause geschickt, die umgehend die Gesundheitsbehörde informiert. Je nach Infektionsgeschehen kann die Gesundheitsbehörde dann auch umfassende Testungen für alle veranlassen. - Klare Vorgaben zum Einsatz von Lehrkräften mit Vorerkrankungen:
Lehrkräfte, die in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, müssen zeitnah ein neues ärztliches Attest vorlegen. Die Befreiung vom Präsenzunterricht berührt nicht die allgemeine Dienstpflicht. - Zusätzliche Personalressourcen:
Um Corona-bedingte Lehrkräfteausfälle im Präsenzunterricht oder Personalmehrbedarfe durch die kurzfristige Erhöhung von Zügigkeiten in Vollzeit-Bildungsgängen aufzufangen, können zusätzliche Lehrkräfte eingestellt werden. - Digitale Endgeräte für Lehrkräfte und Schüler mit besonderem Bedarf:
Das Land will – unter Mitwirkung der Schulträger – alle 205.000 Lehrkräfte (103 Mio. €) sowie alle Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf mit digitalen Endgeräten (178 Mio. €) ausstatten. Dies ist ein guter Schritt.
Mit den o. a. Maßnahmen sind etliche Erwartungen des vLw erfüllt.
Aber beim Lernen auf Distanz besteht noch Nachbesserungsbedarf. Hier erinnert der vLw an seine Forderungen u. a. nach nachhaltigen Support-Strukturen, zielgerichteten Fortbildungen und verlässlichen Rechtsvorgaben.