Wirksame psychosoziale Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzepte werden für unsere Lehrerschaft an Berufskollegs in NRW gebraucht!

Was unternimmt der vLw für ein wirksames Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzept in NRW?

Die COPSOQ-Erhebung II hat in allen Regierungsbezirken von NRW stattgefunden. Der COPSOQ-Landesbericht II und alle Ergebnisse der Bezirke sind auf dem Bildungsserver NRW im geschützten Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eingestellt.1 Die durchführende Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften GmbH (FFAW) besitzt die Urheberrechte am Gesamtergebnis zur COPSOQ-Erhebung in NRW. Ich danke deshalb der Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften, dass ich in diesem Artikel auf die Daten zurückgreifen darf.

Im geschäftsführenden Vorstand und im Hauptvorstand des vLw erfolgen zu den COPSOQ-Ergebnissen Diskussionen und mögliche Lösungsstrategien werden erarbeitet, die zur Entlastung der Lehrkräfte benötigt werden. Die Zuarbeit erfolgt u. a. durch den vLw-Arbeitskreis „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“. Ein kleiner Teil von Lösungsansätzen zur Verbesserung der Schularbeit und der Lehrergesundheit an Berufskollegs sind in dieser Ausgabe der Kaufmännischen Schule zu finden.

Durch die vLw-Hauptpersonalvertretung werden zu den COPSOQ-Ergebnissen Gespräche im Hauptpersonalrat BK, im ASA (Arbeitsschutzausschuss MSB) und in der gemeinschaftlichen Besprechung mit der Ministerin Frau Feller und dem Staatssekretär Dr. Urban Mauer geführt werden. Da die Berufskollegs eine sehr heterogene Schülerschaft haben, ist die psychische Gesamtverfassung der Lehrer*innen am BK besonders gefährdet. Deshalb sind besonders Verhältnismaßnahmen erforderlich. Damit sind strukturelle Präventionsmaßnahmen gemeint, die Einfluss auf die Gesundheit nehmen. Das Ministerium hat aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen für das Berufskolleg zu gestalten. Im § 4 Arbeitsschutzgesetz ist z. B. geregelt, dass Gefahren an der Quelle zu bekämpfen sind. Auch ist eine Reihenfolge für die Maßnahmen festgelegt. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen vorzunehmen. Dafür setzen sich alle vLw-Vertreter*innen in den Bezirkspersonalvertretungen und im Hauptpersonalrat ein.

In allen fünf Bezirksregierungen und auf HPR-Ebene finden regelmäßig ASA-Sitzungen statt. Dort befasst man sich z. B. speziell mit den Ergebnissen in den Bezirken, die nur leicht voneinander abweichen. Die Bezirkspersonalräte setzen sich dafür ein, dass eine Evaluation der dortigen COPSOQ-Ergebnisse stattfindet. Diese Rückmeldungen sind äußerst wichtig, weil dadurch weitere Erkenntnisse für eine bessere Steuerung der nächsten COPSOQ-Erhebung III gewonnen werden. Auf HPR-Ebene werden beispielsweise der Arbeitsplan für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, alle Gefährdungsbeurteilungen durch den BAD (betriebsärztlichen Dienst) mit den Vertretern des Hauses besprochen und Verbesserungen eingebracht.

Im geschützten Bereich des Bildungsportals befinden sich viele Gefährdungsbeurteilungen. Die wichtigste Gefährdungsbeurteilung davon ist die Gefährdungsbeurteilung COPSOQ. Denn sie stellt einen wichtigen Baustein für gesunde Arbeitsbedingungen in den Schulen dar. Die COPSOQ-Erhebung hilft dabei die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie lässt aber vor allen Dingen erkennen, wo Belastungen lauern und Gegenmaßnahmen sinnvoll getroffen werden müssen. Die nächste COPSOQ-Gesamterhebung beginnt im Jahr 2024 im Regierungsbezirk Düsseldorf. Der jetzige Fragebogen wird überarbeitet werden und einen Schwerpunkt „Digitale Arbeit“ enthalten. Es ist wichtig, dass sich an dieser Erhebung viele Kolleginnen und Kollegen beteiligen. Nur mit einer ausreichenden Beteiligung der Lehrkräfte erreichen wir aussagekräftige Zahlen. Meine herzliche Bitte: Beteiligen Sie sich an dieser Befragung.

Wie sehen die Anforderungen und Belastungen des Lehrerberufs im Land NRW aus?

Der Beruf Lehrerin/Lehrer ist erfüllend und zugleich kräftezehrend. Lehrerinnen und Lehrer unterrichten Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen, die u. a. einen Migrationshintergrund besitzen. In den Klassen befinden sich auch Integrationsschüler, die häufig verhaltensauffällig sind. Die Lehrkräfte bereiten ihren Unterricht differenziert vor und nach, wobei auch Lernrückstände durch Corona aufgeholt werden müssen. Ganz schnell ist auf entstehende Probleme im Unterricht angemessen zu reagieren. Dies erfordert neben der fachlichen Kompetenz eine hohe empathische Kompetenz und gute Mentaltechniken. Diese letztgenannten Kompetenzen und Techniken werden immer wichtiger. Dies zeigen auch die COPSOQ-Erhebungen im Land NRW. Wenn man fragt:

„Wie geht es den Lehrkräften aller Schulformen in NRW im psychisch-sozialen Vergleich mit Arbeitnehmern anderer Berufe durch die gestellten Anforderungen?“, ergeben sich folgende Handlungsfelder:

  1. Die Entgrenzung2 ist gegenüber anderen Berufen besonders hoch.
  2. Die emotionalen Anforderungen sind höher gegenüber anderen Berufen.
  3. Der Work-Privacy-Conflict3 ergibt sich auch durch gesetzliche Regelungen (z. B. Attest/Einzelfallprüfung, Erlasse usw.) und ist höher als bei den Arbeitnehmern anderer Berufe.
  4. Immer mehr Emotionen müssen verborgen werden.
  5. Die quantitativen Anforderungen steigen, weil immer mehr Aufgaben an den Schulen zu erledigen sind. Eine Entlastung dafür erhält das Schulsystem oftmals nicht.

Wie sieht der Vergleich gegenüber der ersten COPSOQ-Erhebung aus?

  1. Die Entgrenzung ist in der COPSOQ-I-Erhebung nicht erhoben worden. Der besonders hohe Wert in der COPSOQ-II-Erhebung ist Anlass, sofort zu handeln und sinnvolle Maßnahmen zu treffen.
  2. Die emotionalen Anforderungen sind sehr stark gegenüber COPSOQ-I-Erhebung gestiegen. Es ergibt sich ein hoher Handlungsbedarf.4
  3. Der Work-Privacy-Conflict ist stark gesunken. Dennoch ist der verbliebene Wert noch sehr viel höher als bei allen anderen Berufen.
  4. Ein mittlerer Handlungsbedarf ergibt sich durch die Anforderung „Emotionen verbergen“.
  5. Auch bei den „quantitativen Anforderungen“ ergibt sich ein mittlerer Handlungsbedarf.

Fazit: Die Anforderungen an Lehrkräfte liegen deutlich höher im Vergleich mit anderen Berufen und sind im Vergleich zu COPSOQ I bei wichtigen Items weiter angestiegen.

Was sind die Belastungsfolgen und Beschwerden landesweit im Vergleich mit anderen Berufen und im Vergleich mit COPSOQ I? Die folgende Tabelle gibt einen gekürzten Eindruck dazu.

Durch die gestiegenen emotionalen Anforderungen und eine hohe Entgrenzung bleiben Symptome wie die Unfähigkeit, abzuschalten, kognitive Stresssymptome, Burn-out (alles Belastungsfolgen) nicht aus. Die Folge eines Ungleichgewichts ist das Auftreten von Stress, bei chronischem Ungleichgewicht entsteht Burn-out.

Angebote für Gruppensupervision und ggf. Supervision im Einzelfall kann der Lehrerschaft hier helfen, weil die Supervision der Verhaltensprävention sowie der Verhältnisprävention dient. Denn die Supervision nimmt die Wechselwirkung von Personen und die Organisation in den Blick. Mit der Supervision können anonymisierte Rückmeldungen zu möglichen struktur- und prozessbedingten Krankheitsursachen und -auslösern an das MSB und die Bezirksregierungen ermöglicht werden. Das MSB und die Bezirksregierungen und letztendlich die Schulen werden damit in die Lage versetzt, ihrer Verantwortung gegenüber der Lehrerschaft gerecht zu werden.

In Baden-Württemberg gibt es für die Lehrerschaft Coaching-Gruppen-Angebote nach dem Freiburger Modell schon seit vielen Jahren. Das Universitätsklinikum Freiburg hat frühzeitig im Rahmen eines bundesweiten von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geförderten Verbundprojektes „Lange Lehren“ in den Jahren 2005–2007 ein solches Angebot entwickelt und evaluiert. Anhand von Prä- und Postmessungen konnte in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen werden, dass sich Gesundheitsparameter von teilnehmenden Lehrkräften im Verlauf der Maßnahme signifikant verbessert haben.

Forderung: Es müssen Supervisionsangebote/Lehrer-Coaching-Gruppenangebote für unsere Lehrerschaft vom Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) von der BAD angeboten werden. Denn Supervision und auch Coaching-Gruppen-Angebote können auf ganz unterschiedlichen Ebenen – richtig angelegt – einen wesentlichen Beitrag arbeitsbezogener Gesundheitsförderung leisten.

Durch solche Maßnahmen soll eine kontinuierliche Verbesserung der Schutzmaßnahmen erfolgen. Denn das Ziel der Gefährdungsbeurteilungen ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu ermöglichen. Dies ist im § 2 des Arbeitsschutzgesetzes (Begriffsbestimmung für Maßnahmen) in dieser Form definiert. Im Zusammenhang mit dem Grundgesetz (Artikel 1 und Artikel 2 GG) besteht ein Rechtsanspruch, dass Arbeit nicht krank machen darf. Damit es nicht dazu kommt, können Maßnahmen, die der Verhältnisprävention zuzuordnen sind, in Kombination mit Verhaltenspräventionsmaßnahmen ergriffen werden.

Diese Waage soll auf das Ungleichgewicht zwischen den Verhältnispräventions- und Verhaltenspräventionsmaß-nahmen aufmerksam machen. Viele Studien weisen darauf hin, dass sich beide Maßnahmentypen in etwa die Waage halten müssen, damit die ergriffenen Maßnahmen – vorausgesetzt, dass es die richtigen sind – auch spürbar greifen. Das folgende Beispiel zeigt zwei Ansatzpunkte für das Ableiten von Maßnahmen auf.

 

Auf allen Ebenen (MSB – Bezirksregierung – Schule) sind Verhältnismaßnahmen zu ergreifen. Die Ergebnisse müssen auf allen Ebenen ausgewertet werden, wofür in den Schulen ein Auswertungstag zur Verfügung steht – praktisch ein 3. Pädagogischer Tag5. An diesem Tag sollte als Ziel eine Maßnahme in Angriff genommen werden. Die Wirkung der Maßnahme wird nach angemessener/vereinbarter Zeit mit dem Lehrerrat kontrolliert. Aber auch Schulen, die sich nicht an der COPSOQ-Erhebung beteiligt haben, sind in den Blick zu nehmen. Hier sollte von den Bezirksregierungen nachgehakt werden, ob sie sich eines anderen Instruments zur Erhebung der psychosozialen Belastungen bedient haben. Denn zur Erhebung der psychosozialen Belastungen sind die Schulleitungen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Nur die Wahl des Instruments steht ihnen frei.

Wenn jetzt nicht die richtigen Maßnahmen für die Lehrerschaft getroffen werden, dann wird auch die Wirkung der Maßnahmen nur sehr mäßig sein. Eingesetztes Geld für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verpufft. Lehrerinnen und Lehrer scheiden dann oftmals vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Dienst aus. Dies sollte ein Alarmsignal für die Verantwortlichen in Politik und MSB sein. In NRW gehen sehr viele Lehrer*innen vorzeitig in den Ruhestand (ca. 59 %). Und jede Lehrkraft wird gebraucht, weil ein eklatanter Lehrermangel in NRW besteht. Die Zahl der Studierenden auf Lehramt sollte ein weiteres Alarmzeichen sein. In NRW fehlen aktuell ca. 8000 Lehrkräfte. Der Beruf Lehrer*in wird nicht allein durch eine gelungene Werbekampagne oder bessere Bezahlung attraktiver. Es müssen auch insbesondere die Rahmenbedingungen für die Generation „Z“ stimmen. Hier reicht es nicht, die Lehrerschaft von Verwaltungsarbeiten zu entlasten. Die Arbeitsbedingungen im Unterricht müssen sich auch ändern, damit an Berufskollegs die emotionalen Anforderungen sinken können. Konkret: Hier muss beispielsweise aufgrund der Situation endlich die Schüler-Lehrer-Relation – dringend erforderlich z. B. für Handelsschulklassen – angepasst werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt für die im Dienst befindlichen Lehrer*innen ist, dass nur gesunde Lehrer*innen für gute Bildungsergebnisse und Bildungserfolge sorgen können. „Wer Qualität fordert, muss die Lehrergesundheit fördern!“ (B. Sieland). Dabei darf das Argument „Lehrermangel“ hier nicht angebracht werden (siehe vorherige Ausführung Generation Z). Das Schulsystem Berufskolleg benötigt gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in ausreichender Zahl, damit Kolleginnen und Kollegen bei Ausfall eines Kollegen oder einer Kollegin nicht doppelt belastet werden. Außerdem muss auch für mehr Personal in den Bezirksregierungen und im MSB gesorgt werden, damit die Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes schneller als bisher wahrgenommen werden können. Ansonsten vergeht Jahr um Jahr. Die Arbeitsbedingungen der Lehrerschaft verändern sich nicht schnell genug zum Guten und die erhofften Nachwuchslehrkräfte wählen die Wirtschaft für ihr Berufsleben.

 

 

Wie geht es dem Schulsystem Berufskolleg?

Die Analyse der COPSOQ-Ergebnisse II für die Lehrerschaft am Berufskolleg sieht für den Erhebungszeitraum wie folgt aus: Das dringendste Handlungsfeld ist die Entgrenzung für alle Schulformen und auch für das Berufskolleg. Diese hohe Entgrenzung ist auch ein Effekt der Neuorganisation pädagogischer Arbeit hin zu Präsenz- und Onlineunterricht. Es gibt für den digitalen Unterricht Fortbildungsangebote (z. B. Digitale Offensive) in NRW, die vielfach außerhalb der Pflichtstunden – in der sogenannten Systemzeit – stattfinden. Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung usw. müssen nach hinten geschoben werden und gehen deshalb bis in den späten Abend hinein. Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen auch an Kolleginnen und Kollegen weitergegeben werden. Dies bedeutet eine Anhebung der Arbeitsleistung, die natürlich zu einer weiteren Entgrenzung führt. Eine fachliche Unterstützung wird für den digitalen Unterricht möglicherweise vermisst (starker negativer Trend gegenüber COPSOQ I). Gerade Lehrer*innen, die bisher beruflich nichts mit der EDV zu tun hatten, verbringen mehr Zeit mit technischen Problemen als Kolleginnen und Kollegen aus der EDV. Ein weiterer wichtiger Punkt, der zur Entgrenzung führt, sind die emotionalen Anforderungen. Gegenüber der COPSOQ-I-Befragung I sind diese stark gestiegen. Die Schülerinnen und Schüler, die ein Berufskolleg besuchen, sind immer häufiger „benachteiligte Schüler*innen“. Hierfür müssen differenzierte Unterrichtsvorbereitungen erfolgen (in Präsenz und im digitalen Unterricht). Störungen des Unterrichts, Erziehungsgespräche und Vereinbarungen mit Störenfrieden finden vermehrt statt. Dies erfordert Zeit und Kraft und führt letztendlich auch zur Entgrenzung. Die Klarstellung des Schulministeriums, dass kein genereller Anspruch auf ein Attest bei Unterrichtsversäumnissen an Klassenarbeitstagen besteht, bedeutet auch wieder Mehrarbeit für die Fach- und Klassenlehrer (Einzelfallprüfung). Vor allem aber fühlt sich die Lehrerschaft durch diese Regelung „im Stich“ gelassen. Eine erste Auswirkung der Entgrenzung betrifft die eigenen psychischen Antriebskräfte. Die eigenen Antriebs- und Ausgleichskräfte haben kaum noch eine Chance gegenüber Erlebnisangeboten, z. B. Sport, sodass sie nicht mehr praktiziert werden und verkümmern. Am Ende steht das Burn-out. Gegenüber der COPSOQ-I-Erhebung ergibt sich an Berufskollegs ein sehr hoher Handlungsbedarf. Dies ist mit die höchste Steigerungsrate gegenüber anderen Schulformen.

„Was tut der Arbeitgeber (MSB) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte?“

Diese Frage stellt sich hier. Das MSB (Arbeitgeber) hat viele Optionen (siehe Beispiel Präventionsanregungen). Es gibt Unterstützungssysteme, die die Schulen nutzen können. Hier ist z. B. die Schulpsychologie zu nennen, die ihren Fokus auf die Schülerschaft setzt und seit Corona übermäßig beansprucht wird. Damit haben die Schulpsychologen keine Kapazität mehr übrig für die Lehrkräfte. Sie vermitteln und koordinieren zwischen Schulleitung – Schüler – Lehrkraft (Lotsenfunktion). Die Schulpsychologie unterstützt auch mit Blick auf das System die Schulentwicklungsprozesse. Weiterhin gibt es viele Landesprogramme zur Bildung und Gesundheit, die das System Schule stützen, z. B. „Gute gesunde Schule“. Die Unterstützung des Systems Schule durch die Schulpsychologie, Sozialarbeiter, Verwaltungsassistenten, Beratungslehrer ist notwendig. Der einzelnen Lehrkraft, die auf dem Weg zum Burn-out ist, nutzen diese Unterstützungen aber wenig bis gar nicht. Sonst läge ein anderes COPSOQ-II-Ergebnis vor, denn diese Unterstützungssysteme gibt es seit sehr vielen Jahren.

Es fehlen das personenbezogene Angebot der Supervision und ein Lehrergruppen-Coaching-Angebot, welches den Lehrkräften offiziell angeboten werden kann. Obwohl solche Maßnahmen zu einer Verbesserung des Lehrerhandelns führen und damit auch das Organisationsklima in den Schulen optimieren, sind sie in NRW noch nicht offiziell etabliert worden. Vorurteile zur Supervision und zum Coaching müssen durch Information gezielt abgebaut werden. Will man für die Schulen ernsthaft eine „Burn-out-Prävention“ betreiben, so muss dafür ein Konzept erstellt werden. Besonders für Lehrkräfte an Berufskollegs ist ein Burn-out-Präventions-Konzept bzw. Angebot notwendig. Der HPR-BK fordert ein solches Burn-out-Präventions-Konzept von der BAD ein. Jede einzelne Lehrkraft ist ein Teil des Systems Schule und diese Lehrkraft ist es wert, auch individuelle Hilfe zu erhalten, die sie benötigt.

Es gibt eine Menge Angebote, die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte bereits bestehen, die der Gesundheit der Lehrkräfte dienen können. Das Modul arbeitsmedizinische Betreuung „Stimmtraining – Wohlbefinden für die Stimme“ ist schon länger verankert. Dieses Modul wird an einem ganzen Tag für Lehrkräfte vor Ort (ganze Schule) oder auch für Einzelpersonen angeboten. Die direkten Rückmeldungen sind sehr gut. Aber die Wirkung wird wahrscheinlich nicht nachhaltig sein. Das Modul müsste voraussichtlich zeitmäßig ausgeweitet werden, damit die Stimmbelastung wirksam sinkt. Natürlich hängt die Stimmbelastung nicht nur vom richtigen Einsatz der Stimme ab, sondern die Räumlichkeiten spielen auch eine entscheidende Rolle. Seit geraumer Zeit gibt es im geschützten Lehrerbereich „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ des Bildungsservers NRW die Gefährdungsbeurteilung „Lärm“, die von der Schulleitung ausgefüllt werden sollte. Diese Gefährdungsbeurteilung prüft die akustischen Verhältnisse in den Räumen zunächst subjektiv. Gegebenenfalls sind dann Maßnahmen erforderlich. Dies ist ein sehr gutes Beispiel, wo sich Verhältnisprävention und Verhaltensprävention wirksam ergänzen, vorausgesetzt, die Gefährdungsbeurteilung „Lärm“ wird vorgenommen und geplante Maßnahmen werden umgesetzt sowie nach vereinbarter Zeit überprüft. Bei der Umsetzung der räumlichen Maßnahmen ist die Schulleitung gefordert. Das Lehrpersonal muss achtsam sein und sich für das Modul „Stimmtraining – Wohlbefinden für die Stimme“ interessieren.

Zwei sehr wichtige Beispiele für verhaltensorientierte Maßnahmen stellen die SprechZEIT und die Website „www.sichere-gesunde-schule.nrw“ dar. Für alle Lehrkräfte in NRW besteht das Angebot, eine Hotline anzurufen, an 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Das ist ein anonymes Beratungstelefon mit Gesundheitsberaterinnen und -beratern der B·A·D GmbH (arbeitsmedizinischer Dienst für die Lehrkräfte). Hier können auch Überlastungssituationen der einzelnen Lehrkraft besprochen werden. Gegebenenfalls ist eine Behandlung notwendig, die von der BAD dann auch geleistet wird. Die Website „www.sichere-gesunde-schule.nrw“ ist ein ausgezeichnetes Medium, sich über die bestehenden Angebote zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren oder auch über Terminland (Linknutzung) anzumelden. Die Schulleitungen verfügen über die Zugangsdaten, die ggf. erfragt werden müssen.

Meine Bitte: Nutzen Sie die Angebote und bleiben Sie gesund und munter.

Rubrikbild: © Dagmar Ammann

1 Folgende Zugangsdaten sind dafür erforderlich: Benutzername: badxxxxxx; als Passwort xxxxxxbad. Das xxxxxx steht für die 6-stellige Schulnummer Ihrer Schule.

2 Unter Entgrenzung versteht man beispielsweise die Auflösung von zeitlichen (z. B. Arbeitsmaßüberschreitung) und räumlichen Strukturen (z. B. Homeoffice) der Erwerbsarbeit (Wikipedia).

3 Work-Privacy-Konflikte sind definiert als Stress durch konkurrierende Anforderungen in Arbeits- und Privatleben (vgl. Häusler, Bopp, Hämmig, 2017).

4 Hierzu muss man wissen, dass sich bei einem negativen Verlauf ab 3 Punkten ein Handlungsbedarf ergibt. Ein mittlerer Handlungsbedarf wird bei 3–6 Punkten definiert. Ab 7 Punkten und mehr ergibt sich ein hoher Handlungsbedarf.

5 Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Zusätzlich kommt jetzt ein 3. Tag für die Auswertung der COPSOQ-Ergebnisse hinzu. Schüler*innen bleiben an diesen Tagen zu Hause bzw. im Betrieb.

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Renate Bücker

2. stellvertretende Vorsitzende des Hauptpersonalrats BK
Mitglied im AK Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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