Neues Jahr und Schulbetrieb in der Pandemie

Mit der Schulmail vom 07.01.2021 hat das Schulministerium weitere Regelungen mitgeteilt, die ab dem 11.01.2021 gelten. Dazu gehören u. a.:

  • Bis zum 31.01.2021 wird der Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt, der nach den Vorgaben der Distanzunter­richtsverordnung verpflichtend ist.
  • Der 11. und 12.01.2021 können – bei Bedarf zur Vorbereitung – von den Schulen als Organisationstage genutzt werden.
  • Bis zum 31.01.2021 werden keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und in den Abschlussklassen.
  • Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen können bei besonderem pädagogischem Bedarf in wenigen Ausnahmen unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.
  • Lehrerinnen und Lehrer, die den Risikogruppen angehören müssen zur Befreiung des Präsenzunterrichts ein neues Attest vorlegen. Die Befreiung gilt dann bis zum 26.03.2021.
  • Maskenlieferungen: Das Schulministerium stellt die Mittel bereit, dass jede Lehrkraft pro Präsenztag mit zwei FFP-2 Masken ausgestattet wird.
  • Corona-Testungen: An Berufskollegs tätige Personen, die tatsächlich am Präsenzunterricht teilgenommen haben, können sich ab dem 11. Januar 2021 bis zum 28.03.2021 bis zu sechs Mal anlasslos testen lassen.

Angesichts des großen und kaum prognostizierbaren Infektionsgeschehens hält der vLw die Entscheidung der Landesregierung für alternativlos, derzeit bis zum 31.01.2021 den Präsenz­unterricht auszusetzen.
Denn der Gesundheitsschutz von Kolleginnen und Kollegen sowie aller anderen Beteiligten in Schule besitzt weiterhin oberste Priorität.

Der vLw bewertet es positiv, dass die Schulform Berufskolleg mit ihrer Komplexität besonders in den Blick genommen wurde. Dennoch sind Fragen noch offen, wie z. B. Praktika, Zeugnisausgabe am Halbjahrsende und die Erhöhung der Kinderkrankentage für beamtete Lehrkräfte (analog zu den Tarifbeschäftigten).

Jetzt muss der Blick auch auf die Zeit nach dem 31.01.2021 gerichtet werden.
Der vLw drängt auf eine zeitnahe Klärung der erforderlichen Planungsparameter und eine angemessene Gestaltungsfreiheit für Berufskollegs.

Für das neue Jahr wünscht der vLw alles Gute – wir leisten dazu unseren Beitrag.

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