Profil – Ziele

Der vLw NRW ist

  • DER Berufsverband für Lehrerinnen und Lehrer an kaufmännisch ausgerichteten Berufskollegs und in kaufmännischen Abteilungen an Bündelschulen. Er ist der größte Landesverband dieser Ausrichtung in Deutschland.

Der vLw NRW ist

  • DIE Fachgewerkschaft, die gemeinsam mit dem Partnerverband vlbs die meisten Mitglieder in den fünf Personalräten für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs bei den Bezirksregierungen und im Hauptpersonalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs beim Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt.

Der vLw NRW ist

  • unabhängig und überparteilich.

Der vLw NRW vertritt

  • als Fachgewerkschaft die Interessen der Lehrkräfte an kaufmännisch ausgerichteten Berufskollegs und in den kaufmännischen Abteilungen an Bündelberufskollegs gegenüber dem Dienstherrn und der Politik auf Landesebene.

Der vLw unterstützt

  • seine Mitglieder in allen beruflichen Belangen durch die Bildung von Netzwerken, durch das Angebot des Dienstleistungstelefons das durch erfahrene Personalratsmitglieder besetzt ist, die bei individuellen Fragen und Problemlagen Hilfestellung leisten, durch Rechtsschutz über den dbb NRW, durch aktuelle Informationen rund um den Arbeitsplatz Berufskolleg sowie durch vielfältige Fortbildungsangebote der vLw-Ausschüsse und in Kooperation mit der vLw-Stiftung NRW.

Der vLw NRW und der vLw Bund vertreten

  • als Fachgewerkschaft des dbb – Deutscher Beamtenbund und Tarifunion- die Interessen der Mitglieder im Tarifbereich bei Tarifverhandlungen auf Bundesebene durch die Tarifunion und der beamteten Lehrkräfte auf Landesebene bei den Besoldungsrunden durch den dbb NRW.

Die Interessenvertretung wird realisiert durch

  • das Anhörungsrecht des vLw bei Gesetzes- und Rechtsverordnungsvorlagen gem. § 106 Landesbeamtengesetz
  • das Mitbestimmungsrecht von Verbandsmitgliedern in den Personalräten gem. §72 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) u.a. bei Einstellung, Beförderung oder Höhergruppierung, Versetzung und Abordnung, bei Regelungen bezüglich der allgemeinen Arbeitsbedingungen, Fortbildung und Beurteilung.
  • das Mitwirkungs- und Anhörungsrecht von Verbandsmitgliedern in den Personalräten gem. LPVG
  • regelmäßige Gespräche mit Entscheidungsträgern im Ministerium für Schule und Weiterbildung, mit Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktionen sowie den Kammern etc.
  • Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen

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