Startseite Über uns Personalräte Personalrat – Aufgaben
Der Hauptpersonalrat und die Personalräte in den Regierungsbezirken sind die Personalvertretungen der über 25.000 Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs des Landes NRW. Die Verbände vLw und vlbs haben sich in den Personalräten zur dbb-Fraktion zusammen geschlossen.
Alle Personalräte haben nach dem Landespersonalvertretungsgesetz folgende Rechte:
Bei Mitbestimmungsangelegenheiten versuchen die Bezirkspersonalräte eine Einigung mit der Dienststelle zu erreichen. Gelingt das nicht, wird die Vorlage an den Hauptpersonalrat (Stufenvertretung) abgegeben, der eine Einigung mit dem Ministerium zu erreichen versucht. Gelingt das auch nicht, wird die Einigungsstelle eingeschaltet. Erfolgt auch dort keine Einigung, geht der Vorgang zum Verwaltungsgericht.
Die Personalräte bei den Bezirksregierungen sind zuständig in Angelegenheiten der Lehrkräfte, die von den Bezirksregierungen entschieden werden. Die Aufgabenfelder des Personalrates gliedern sich in allgemeine Aufgaben (§ 62, § 64, § 70 und § 77 LPVG) und beteiligungspflichtige Angelegenheiten (§§ 72 – 75 LPVG).
Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehört es u.a.:
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