Personalrat – Aufgaben

Der Hauptpersonalrat und die Personalräte in den Regierungsbezirken sind die Personalvertretungen der über 25.000 Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs des Landes NRW. Die Verbände vLw und vlbs haben sich in den Personalräten zur dbb-Fraktion zusammen geschlossen.

Alle Personalräte haben nach dem Landespersonalvertretungsgesetz folgende Rechte:

  • Mitbestimmung als stärkste Form,
  • Mitwirkung oder
  • Anhörungsrecht als schwächste Form.

Bei Mitbestimmungsangelegenheiten versuchen die Bezirkspersonalräte eine Einigung mit der Dienststelle zu erreichen. Gelingt das nicht, wird die Vorlage an den Hauptpersonalrat (Stufenvertretung) abgegeben, der eine Einigung mit dem Ministerium zu erreichen versucht. Gelingt das auch nicht, wird die Einigungsstelle eingeschaltet. Erfolgt auch dort keine Einigung, geht der Vorgang zum Verwaltungsgericht.
Die Personalräte bei den Bezirksregierungen sind zuständig in Angelegenheiten der Lehrkräfte, die von den Bezirksregierungen entschieden werden. Die Aufgabenfelder des Personalrates gliedern sich in allgemeine Aufgaben (§ 62, § 64, § 70 und § 77 LPVG) und beteiligungspflichtige Angelegenheiten (§§ 72 – 75 LPVG).
Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehört es u.a.:

  • darüber zu wachen, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden (keine unterschiedliche Behandlung abhängig von Abstammung, Geschlecht, Religion, Nationalität, Herkunft, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung oder Einstellung),
  • allgemeine Maßnahmen zum Nutzen der Beschäftigten zu beantragen,
  • darüber zu wachen, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen usw. zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden,
  • die berechtigt erscheinenden Beschwerden und Anregungen der Kolleginnen und Kollegen gegenüber der Bezirksregierung zu vertreten und auf Erledigung hinzuwirken,
  • auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten, die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen und des Arbeitsschutzes einzusetzen,
  • sich um Schwerbehinderte und andere Schutzbedürftige zu kümmern und deren berufliche Entwicklung zu fördern
  • auf die Gleichstellung von Frau und Mann hinzuwirken,
  • Dienstvereinbarungen abzuschließen.

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