Das Schulministerium stellte heute das aktualisierte Handlungskonzept mit den bekannten Grundsätzen von Eigenverantwortung und symptomfreien Schulbesuch sowie mit den bisher bewährten Hygieneempfehlungen vor, zu denen u. a. gehöre:
– Regelmäßiges Händewaschen, das freiwillige Tragen einer Maske und regelmäßiges Lüften werden empfohlen.
– Testungen erfolgen weiterhin vor dem Schulbesuch und anlassbezogen, z. B. bei einem engen Kontakt zu einer infizierten Person oder bei leichten Erkältungssymptomen. Dazu erhalten Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte Antigenselbsttests und
– Für vulnerable Personen greifen die bisherigen Regelungen.
Der vLw begrüßt die Gestaltungsfreiräume für die Berufskollegs und die Verlängerung des Programms „Aufholen nach Corona“ bis Juli 2023.
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 16.09.2022 werden die Länder für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 ermächtigt, unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und Beschäftigte in Schulen einzuführen.
Die Landesregierung wird diese Option nutzen, wenn es die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens erfordert, und rechtzeitig informieren.