Aktualisiertes Handlungskonzept des MSB: Bekannte Grundsätze mit bewährten Regeln

Das Schulministerium stellte heute das aktualisierte Hand­lungskon­zept mit den bekannten Grundsätzen von Eigenverantwortung und symp­­tomfreien Schulbesuch sowie mit den bisher bewährten Hygiene­empfehlungen vor, zu denen u. a. gehöre:

 

–   Regelmäßiges Händewaschen, das freiwillige Tragen einer Maske und regelmäßiges Lüften werden empfohlen.

–  Testungen erfolgen weiterhin vor dem Schulbesuch und anlass­bezogen, z. B.  bei einem engen Kontakt zu einer infi­zier­­ten Person oder bei leichten Erkältungssymptomen. Dazu er­halten Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte Antigenselbsttests und

–   Für vulnerable Personen greifen die bisherigen Regelungen.

Der vLw begrüßt die Gestaltungsfreiräume für die Berufskollegs und die Verlängerung des Programms „Aufholen nach Corona“ bis Juli 2023.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 16.09.2022 wer­­den die Länder für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 ermächtigt, unter engen Voraussetzungen eine Masken­pflicht für Schülerin­nen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und Be­schäftigte in Schulen einzu­führen.

Die Landesregierung wird diese Option nutzen, wenn es die weitere Ent­wicklung des Infektionsge­sche­hens erfordert, und recht­zeitig informieren.

 

 

 

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