Im Rahmen der dienstrechtlichen Maßnahmen des Handlungskonzepts des MSB zur Unterrichtsversorgung können nach Einzelfallprüfungen für eine voraussetzungslose Teilzeit nun Prüfungen von Abordnungen folgen.
Zwar haben freiwillige Meldungen von Lehrkräften Vorrang, anschließend können Lehrkräfte aus dienstlichen Gründen abgeordnet werden.
Der vLw wiederholt seine Kritik an der Verschärfung der dienstrechtlichen Maßnahmen und empfiehlt den Lehrkräften, die z. B. eine Ablehnung ihres Antrags einer voraussetzungslosen Teilzeit oder eine Abordnung erhalten, sich an ihren Bezirkspersonalrat zu wenden: