Dienstrechtliche Maßnahmen: vLw empfiehlt Personalräte zur Unterstützung

Im Rahmen der dienstrechtlichen Maßnahmen des Handlungs­kon­zepts des MSB zur Unterrichtsversorgung können nach Einzelfallprüfungen für eine vor­aus­set­zungslose Teilzeit nun Prüfungen von Abordnungen folgen.

Zwar haben freiwillige Meldungen von Lehrkräften Vorrang, anschließend können Lehr­kräfte aus dienstlichen Gründen abgeor­dnet werden.

Der vLw wiederholt seine Kritik an der Verschärfung der dienstrechtlichen Maßnahmen und empfiehlt den Lehrkräften, die z. B. eine Ablehnung ihres Antrags einer voraussetzungslosen Teilzeit oder eine Abordnung erhalten, sich an ihren Bezirkspersonalrat zu wenden:

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