Endlich – die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale!

Die Landesregierung hat endlich rückwirkend zum Beginn des Jahres 2022 die vollständige Abschaffung der Kostendämpfungspauschale beschlossen. Dies ist ein Ergebnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur allgemeinen Besoldung. Da sich das notwendige Gesetzgebungsverfahren bis Mitte März hingezogen hat, ist die Kostendämpfungspauschale weiterhin einbehalten worden; so wie es die damals gültige Gesetzeslage vorgesehen hatte. 

Aber auch nach Abschaffung kann es während einer Übergangszeit aus technischen Gründen zum Einbehalt der Kostendämpfungspauschale kommen.

Es besteht jedoch keine Notwendigkeit gegen den Abzug der Kostendämpfungspauschale Widerspruch zu einem Beihilfebescheid einzulegen. Es wird automatisch die zu viel gezahlte Kostendämpfungspauschale zurückgezahlt werden.

Diese Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen durch den Ausschuss „Dienst-und Tarifrecht“.
Rechtsansprüche sind hieraus nicht abzuleiten.

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Karin Schröder

Mitglied der Beihilfegruppe des
Ausschusses Dienst- und Tarifrecht

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