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BEZIRK KÖLN

Fortbildung der Bezirkspersonalräte Köln im Januar 2022

In § 64 LPVG NRW werden die einzelnen Aufgaben des Personalrates aufgelistet. Eine dieser Aufgaben verlangt von uns, darauf zu achten, dass Unfall- und Gesundheitsgefahren verhütet werden bzw. die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft unterstützt werden und man sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen und des Arbeitsschutzes einsetzt.

Mit dem Ziel, sich hinsichtlich dieses umfangreichen Themas Orientierung zu verschaffen, fand am 20. Januar 2022 am Werner-von-Siemens-Berufskolleg in Köln eine Fortbildung der Unfallkasse für die Personalräte vor Ort statt. Referent war Herr Boris Fardel von der Unfallkasse NRW.

Die Fortbildung stützte sich auf folgende Leitfragen:

  • Wer ist die gesetzliche Unfallkasse?
  • Wer ist versichert?
  • Was ist ein Schulunfall?

In der Veranstaltung wurde unterschieden zwischen Unfällen von Kolleginnen und Kollegen und Unfällen mit Schülerinnen- bzw. Schülerbeteiligung.

Bei den Unfällen von Kolleginnen und Kollegen wurde wiederum unterschieden zwischen tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gelten das Sozialgesetzbuch VII und der gesetzliche Unfallschutz, bei verbeamteten Kolleginnen und Kollegen gilt die private Unfallversicherung, Orientierung gibt aber wiederum das Sozialgesetzbuch VII. Alle Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert gemäß Sozialgesetzbuch VII. 

Herr Fardel betonte an dieser Stelle den Unterschied zwischen der Krankenversicherung und der Unfallversicherung. Die Unfallversicherung zielt nicht nur auf die medizinische Versorgung ab, sondern auch auf die Teilhabe.

Was ist nun aber ein Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle per Definition sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit. Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zum Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. 

Ist dann auch der Treppensturz in der Schule, ohne dass mich jemand gestoßen hat, ein Dienstunfall? Unser Referent erklärte uns dies folgendermaßen: Die Treppe ist in diesem Fall das Medium, welches von außen auf den Körper einwirkt. Also ist dies ein Dienstunfall. 

Aber was ist nun, wenn ein Schüler oder eine Schülerin während des Schwimmunterrichts einen Herzinfarkt bekommt und ertrinkt? Ist dies auch eine äußere Einwirkung? An dieser Stelle muss letztendlich gesagt werden, dass viele der Vorkommnisse, die wir während unseres Schulalltages eventuell erleben, im Nachgang wiederum Einzelfallentscheidungen darstellen. 

Weitere Themengebiete, die während der Fortbildung besprochen wurden, waren die Klassiker Klassenfahrt, der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz und umgekehrt  sowie Sicherheit und Gesundheit in der Schule. 

Beim Themenkomplex Sicherheit und Gesundheit in der Schule wurde insbesondere die Rolle der unterschiedlichen Akteure angesprochen. Der Arbeitsmedizinische Dienst berät und unterstützt die Schulleitungen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung in der Schule ebenso wie der Sicherheitsbeauftragte. Die Unfallkasse NRW berät und überwacht den äußeren und inneren Schulbereich, wobei Schulträger und Schulleitungen in der Verantwortung stehen. Konkret geht es darum, Gefährdungen zu ermitteln, Risiken zu beurteilen, Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, deren Wirkung zu überprüfen, zu dokumentieren und fortzuschreiben unter Beachtung der entsprechenden Arbeitsschutzgesetze bzw. des Sozialgesetzbuches. 

Wir danken Herrn Fardel als Vertreter der Unfallkasse NRW für eine umfangreiche Fortbildung und die Möglichkeit, zahlreiche Fragen stellen zu können.

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Dagmar Ammann

Bezirksverband Köln

Foto: Whiteboard_AdobeStock_198549695©Jelena

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