Innovativer, digitaler Unterricht am Berufskolleg benötigt Rechtsrahmen und Ressourcen

vLw und vlbs freuen sich, dass Schulministerin Dorothee Feller am 04.09.2023 in ihrer Pressemitteilung ausdrücklich die Innovations­fähigkeit und gute Vernet­zung der Berufskollegs gelobt hat.

vLw und vlbs halten es auch für unerlässlich, dass den Berufs­kollegs durch eine Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungs­ordnung für die Berufskollegs (APO-BK) die Option eingeräumt wird, jungen Menschen an unseren Berufskollegs durch digitalisierte Unterrichtsformate und Arbeitsumgebungen noch besser auf die digitale Arbeitswelt von morgen vorzubereiten und dafür auch die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzformaten zu erlauben.

vLw und vlbs erwarten, dass bei der Entscheidung über zusätzliche Distanzlernphasen für einen Bildungsgang in einem Berufskolleg

–   die konkrete Kompetenzerweiterung, eine didaktische Notwen­digkeit und der Zielgruppeneignung prioritär sind,

–   ein transparentes und rechtssicheres Verfahren zur Einführung von Blended-Lear­ning-Formaten an dem einzelnen durch weitere, erforderliche Rechtsänderungen abgesichert wird,

–   die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse in allen Bundes­ländern auch weiterhin gegeben sein wird und

–   die IT-Ausstattung der jeweiligen Schülerinnen und Schüler so­wie der Lehrkräfte an allen Lern-/ Lehrorten bereitsteht.

Gerade die bisherigen Schulversuche zum Blended-Learning haben bewiesen, wie viel Innovationskraft die Berufskollegs haben.

Jetzt gilt es, diese wertvollen Erfahrungen und Erkenntnisse behutsam und strukturiert von den bisher knapp 30 beteiligten Berufs­kollegs auf alle 250 öffentlich-rechtlichen Berufskollegs lan­des­weit zu übertragen.

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