Neues in 2024:

Steuern – Familie – Versicherungen – Finanzen – Alltag

Im Jahr 2024 gibt es einige Änderungen, die Sie ebenfalls betreffen könnten. Hier die wichtigsten im Überblick:

Steuern

Der Steuer-Grundfreibetrag wird für Ledige auf 11.604,00 € und für Ehepaare auf 23.208,00 € angehoben. Eventuell wird dieser Freibetrag im Frühjahr rückwirkend zum 1. Januar 2024 noch einmal als Inflationsausgleich auf 11.784,00 € angehoben. Für Ehepaare gilt das Doppelte.

Der Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2024 wird auf 6.384,00 € je Kind heraufgesetzt. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928,00 € also insgesamt 9.312,00 € pro Kind.

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt unverändert bei 4.260,00 € im Jahr für das erste Kind. Für jedes weitere erhöht sich der Betrag um 240,00 €.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird auch in 2024 mit 1.230,00 € gewährt.

Die Regelungen zur Pendler-Pauschale bleiben unverändert. Für die ersten 20 Kilometer werden bei der Entfernungspauschale von 0,30 € gewährt. Ab dem 21. Kilometer beträgt sie 0,38 €.

Die Homeoffice-Regelungen innerhalb der Werbungskosten für 2023 gelten auch in 2024. So dürfen Arbeitnehmende pro Heimarbeitstag 6,00 € für 210 Tage ansetzen.

So können maximal 1.260,00 € geltend gemacht werden.

Aufwendungen für die Altersvorsorge können im Rahmen von Höchstbeträgen von der Steuer abgesetzt werden.

Die Steuererklärung 2024 muss spätestens bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt eingehen, bzw. am nächsten Werktag den 2. September 2024. Ansonsten drohen Verspätungszuschläge bei Überschreiten des Termins, selbst wenn mit einer Steuer-Erstattung zu rechnen ist.

Familie

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2023 auf 250,00 € je Kind erhöht und bleibt für 2024 konstant.

Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle sind angehoben worden auf 480,00 € / 551,00 € / 645,00 € / 689,00 € (Mindestunterhalt).

Zum Januar 2024 wird das Bürgergeld erhöht. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen beläuft sich dann auf 563,00 €, statt bisher auf 502,00 €.

Sozialversicherung

Der gesetzlich festgelegte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt weiterhin bei 14,6 %. Dieser erhöht sich um einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2024 liegt dieser im Bundesdurchschnitt bei 1,7 %, hat sich also um 0,1 % erhöht.

Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bleibt bei 3,05 %. Für kinderlose Versicherte bleibt er bei insgesamt 3,4 %.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung wurden für 2024 auf jährlich 62.100,00 € / monatlich 5.175,00 € heraufgesetzt.

Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung liegt für das Jahr 2024 monatlich bei 421,76 € und bei der Pflegeversicherung liegt er bei 87,98 €.

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen für 2024 auf jährlich 90.600,00 € / monatlich 7.550,00 € (Werte für West).

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt bei 2,6 %.

Finanzen

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit geschaffen eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen, steuer- und abgabenfrei, zeitlich befristet vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.

Diese Option floss in das Ergebnis der Tarifverhandlungen im Dezember letzten Jahres ein. Vereinbart ist eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800,00 €, die Auszahlung erfolgte Ende Januar 2024. Für Januar bis Oktober werden monatlich 120,00 € ausgezahlt. Diese werden rückwirkend ab Ende April überwiesen. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Zahlung gemäß ihrem Beschäftigungsumfang. Beschäftigte im Mutterschutz, in der Entgeltfortzahlung und mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben ebenfalls einen Anspruch auf Auszahlung.

Eine Anspruchsvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden hat. Außerdem müssen Beschäftigte mindestens einen Tag zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt gehabt haben.

Eine dauerhafte Erhöhung der Tabellenentgelte um 200,00 € erfolgt zum 01.11.2024. Ab dem 01.02.2025 steigen die Tabellenentgelte dann um 5,5 % linear. Die gesamte Erhöhung muss mindestens 340,00 € betragen.

Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages umfasst 25 Monate bis zum 31.10.2025. Die vollständige Übernahme der Ergebnisse für Versorgungsempfangende und Beamte ist im Dezember zugesichert worden. Der Beschluss des Landesparlamentes stand bei Redaktionsschluss noch aus.

Ein weiteres Ergebnis ist bei dem Thema Leasing eines „Job-Rades“ erzielt worden. Hier geht es um die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung, die in einen Leasingvertrag für ein Fahrrad mündet. Dadurch eröffnet sich für die Landesbeschäftigten die Möglichkeit u. a. ein E-Bike zu leasen, um damit zur Arbeit zu fahren. Wann dies in NRW möglich sein wird, ist bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt gewesen. Jedes Bundesland muss die konkreten Bedingungen der Umsetzung noch erarbeiten

Zum 1. Juli 2024 soll es eine Rentenanpassung von voraussichtlich 3,5 % geben. Die genaue Berechnung erfolgt im Frühjahr 2024.

Alltag

Das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr zu 49,00 € wird auch für 2024 angeboten.

Bis zum 19.01.2025 müssen alle alten Führerschein (grau und rosa), die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Dafür erhält man den EU-Scheckkartenführerschein. Dieser soll fälschungssicher sein und ist EU-weit vereinheitlicht. Wer mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld von 10,00 €. Auch im Ausland kann es ohne neuen Führerschein zu Problemen kommen.

Der allgemeine Mindestlohn steigt ab Januar 2024 auf 12,41 €. Dieser gilt auch für Minijobs mit einem Verdienst von maximal 520,00 €. Die Anhebung des Mindestlohns führt u. U. zu einer Neuberechnung der Arbeitszeit.

Die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungs-vergütung erhöht sich für alle Verträge, die ab 2024 geschlossen werden auf: 1. Ausbildungsjahr 649,00 €, 2. Ausbildungsjahr 766,00 €, 3. Ausbildungsjahr 876,00 € und 4. Ausbildungsjahr 909,00 €.

Die BAFA-Förderung für E-Autos wurde zum 17. Dezember 2023 eingestellt. Bereits zugesagte Förderungen werden ausgezahlt.

Zahlreiche Assistenzsysteme müssen ab Juli 2024 in jedem neu zugelassen Pkw vorhanden sein. Hierzu zählt vor allem der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA). Auch muss ab Sommer 2024 der Event Data Recorder (EDR) in jedem neuen Auto eingebaut werden. Dieser funktioniert ähnlich wie eine Blackbox im Flugzeug. Winterreifen oder Ganzjahresreifen müssen ab Oktober 2024 das Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) aufweisen. Die M+S-Kennzeichnung reicht nicht. Man riskiert bis zu 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, wenn das Symbol nicht vorhanden ist.

Für Immobilienbesitzer ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die dort festgelegten Anforderungen für Heizungsaustauschmaßnahmen müssen jedoch erst dann erfüllt werden, wenn die Wärmeplanung der jeweiligen Kommune vorliegt. Diese sollen, abhängig von der Einwohnerzahl, bis zum 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028 erstellt werden.

Alle Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert worden aus den Informationen der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de und anderen Quellen. Rechtsansprüche sind hieraus nicht abzuleiten.

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Monika Marx

Ausschuss Dienst- und Tarifrecht

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