Die Vorgaben des Schulministeriums in der 14. Dienstmail vom 16.04.2020 sieht der als sehr ambitioniert an.
Der vLw sieht einen großen Unterschied einerseits zu rund 100 Prüflingen/ Abiturienten, z. B. an Gymnasien, und andererseits zu rund 700 bis 900 Prüflingen an Berufskollegs, die ihre Prüfungsvorbereitung starten würden.
Neben anderen Fragen bleibt offen, warum die Prüfungsvorbereitung für Schüler der Jahrgangsstufe Q2 in einem Gymnasium freiwillig, aber für Schüler der Klasse 13 in einem Wirtschaftsgymnasium verpflichtend ist.
Für uns alle ist selbstverständlich: Der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität.
Die Prüfungsvorbereitung ab dem 23.04.2020 muss für die Berufskollegs bedeuten, dass sie selbst die Schwerpunkte definieren und unter Beachtung der verfügbaren räumlichen und personellen Kapazitäten eine schrittweise Wiederaufnahme der Prüfungsvorbereitung in den AHR-, FHR-, FSW-, Berufsschul-, BFS- und AV-Bildungsgänge organisieren können.
Dies kann unter den derzeit folgenden, leider vagen Prämissen erfolgen:
- Alle Lerngruppen werden so geteilt, dass im öffentlichen Raum erforderlichen Abstands- und Hygieneregelungen beachtet werden.
- Gegenstand der Prüfungsvorbereitung werden die Prüfungsfächer sein.
- Gebäudezutritt, Unterrichtsumfang und Pausen werden ortsbezogen und unter Infektionsschutzaspekten entsprechend gestaltet.
- Die landesweiten Empfehlungen des Universitätsklinikums Bonn für die Notfallbetreuung werden hier zugrundegelegt.
Der vLw freut sich, dass die Berufskollegs Gestaltungs- und Planungsfreiräume erhalten, die sie verantwortungsbewusst nutzen.
Der vLw erwartet, dass Dienstherr und Schulträger rasch die immer noch vorhandene Unsicherheiten beseitigen.
Dazu gehören insbesondere konkrete, Corona spezifische Vorgaben
– zu Hygienestandards,
– zur Größe von Lerngruppen und
– zu Risikogruppen bei Lehrkräften und Schülern.
Nur unter diesen Bedingungen und mit der erforderlichen Zeit kann der Schulbetrieb gerade in großen Schulsystemen wie den Berufskollegs wieder verantwortungsbewusst aufgenommen werden.