Unterrichtsbetrieb ab 16.03.2020 eingestellt – vLw unterstützt die Vorsichtsmaßnahme

Der vLw sieht in der Einstellung des Unterrichtsbetriebs ab dem 16.03.2020 eine weitreichende Vorsichts­maßnahme, um einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und zur Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkräfte zu leisten.

„Jetzt brauchen wir pragmatische Lösungen für die im Frühsommer anstehenden AHR-, FHR- und Berufsabschlussprüfungen“, so Landes­vorsitzender Hilmar von Zedlitz-Neukirch.

Der vLw begrüßt, dass die Bemühungen des Schulministeriums darauf ausgerichtet sind, dass den Schülerinnen und Schülern aus den getroffenen Entscheidungen keine Nachteile hinsichtlich ihrer Prüfungen sowie ihrer weiteren Schul- bzw. Berufslaufbahn entstehen.

Der vLw weist darauf hin, dass aber auch zusätzliche Belastungen für die Lehrerinnen und Lehrer durch die ver­schobene Zeitschiene der Ab­schluss­prüfungen be­rücksichtigt werden müssen.

Die Industrie- und Handelskammern haben sich schon heute Nachmittag darauf verständigt, dass alle Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1 in allen Ausbildungsberufen ab dem 16. März bis zum 24. April 2020 aus­gesetzt und zu einem noch festzulegenden Termin nachgeholt werden.

Jetzt sind auch die anderen Kammern zu raschen Entscheidungen aufge­fordert.

Die Landesregierung steht jetzt vor der großen Aufgabe und in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen, dass die anstehenden FHR-, AHR- und Berufs­abschlussprüfungen verlässlich durchgeführt werden können.

Mehr dazu auch im Aktuell.

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