Aus dem Landesvorstand

vLw bei der Landtagsanhörung: Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans für 2024

Hilmar von Zedlitz-Neukirch (vLw) bei der Anhörung im Landtag am 17.10.2023

Hilmar von Zedlitz-Neukirch (vLw) bei der Anhörung im Landtag am 17.10.2023

Der vLw bedankt sich für die Möglichkeit, als Sachverständiger bei der mündlichen Anhörung am 17. Oktober im Unterausschuss Personal einbezogen zu werden, und nimmt im Vorfeld zum Haushaltsgesetz 2024 schriftlich Stellung.

Dem vLw ist bewusst, dass der Haushalt 2024 angesichts vieler weiterer Herausforderungen einer besonderen Abwägung der Ausgaben bedarf.

Dennoch ist es aus Sicht des vLw unerlässlich, auch im Haushalt 2024 die berufliche Bildung und die Berufskollegs zu stärken und insbesondere im Personalbereich die Attraktivität zu erhöhen und der anstehenden Pensionierungswelle bis 2030 jetzt vorzubeugen.

Hierbei konzentrieren sich die Anregungen des vLw auf folgende vier Aspekte:

  • Prämien und Zulagen für Lehrkräfte mit Mangelfakulten. In dem am 14. Dezember 2022 vorgestellten Handlungskonzept zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in der Dimension „Wertschätzung und Entlastung“ hat die Ministerin für Schule und Bildung u. a. finanzielle Anreize für die Einstellung in den (auch berufsbegleitenden) Vorbereitungsdienst in Mangelfächern angekündigt. Der vLw erwartet, dass die entsprechenden Haushaltsmittel für Prämien und Zulagen für angehende und einzustellende Lehrkräfte mit Mangelfakulten (wie z. B. Wirtschaftsinformatik) in den Haushalt 2024 für das Kapitel Berufskollegs eingestellt werden.
  • Größere Attraktivität durch bessere Besetzung der Beförderungsstellen. Im Haushaltsjahr 2023 wurden in den Besoldungsgruppen A15 und A14 des Kapitels
    05 410 nur 74 % bzw. 80 % der ausgeschriebenen Stellen besetzt. Damit wird der vor 30 Jahren auf 21 % bzw. 65 %
    gesenkte Beförderungsschlüssel real nochmals gesenkt und engagierten Lehrkräften im Berufskolleg werden Perspektiven genommen. Der vLw fordert eine Erhöhung der Beförderungsschlüssel auf das auch in NRW frühere Niveau (z. B. bei A15 auf 30 %), das Länder wie Bayern nutzen, und dass die bereitgestellten Beförderungsstellen vollständig ausgeschöpft werden.
  • Mehr Ressourcen für Schulleitungen von großen Schulsystemen. Die Berufskollegs werden – wie andere große Schulsysteme – durch die Deckelung der Leitungszeit ab der 50. Stelle (§ 5 Abs. 1 Satz 2 VO zu § 93) benachteiligt, Berufskollegs haben ein differenziertes Angebot von häufig über 30 Bildungsgängen und Ausbildungsberufen, deren Leitung und Organisation deutlich mehr Zeit als ein homogenes Schulsystem erfordern. Der vLw erwartet, dass die Deckelung ab der 50. Stelle aufgehoben wird.
  • Weitere Unterstützung durch mehr Schulverwaltungsassistenz. Um die Arbeit von Schulleitungen zu entlasten, ist die Bereitstellung von Planstellen für Schulverwaltungsassistenz ein weiterer wichtiger Ansatz.
    Auch hier gilt zu berücksichtigen, dass große Schulsysteme mit häufig mehr als 50 Planstellen wie Berufskollegs auch eine größeren Entlastungsbedarf in Verwaltungsaufgaben haben und so ihre Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben stärker entlasten können. Der vLw regt an, die bisherige Regelung zur Bereitstellung von Schulverwaltungsassistenz dahingehend zu erweitern, dass Berufskollegs ab der 50. Planstelle eine weitere Planstelle für Schulverwaltungsassistenz beantragen können und Einstellungsvoraussetzungen flexibilisiert werden.
  • Weitere Stellen gegen Unterrichtsausfall für Berufskollegs. Im Durchschnitt aller Schulformen beträgt die Stellenausstattung 103,1 %, für das Berufskolleg aber nur 101,7 %. Um dem sehr differenzierten Stellenbedarf in den oft über 30 Bildungsgängen und Ausbildungsberufen sowie der mittelfristigen Nachwuchssicherung aufgrund der bis 2030 enormen anstehenden Pensionierungswelle gerecht zu werden, muss die Stellenausstattungsquote schrittweise bis 2028 auf 110 % erhöht werden. Der vLw schlägt vor, in einem ersten Schritt 2024 durch zusätzliche Stellen die Ausstattungsquote auf 104 % für die Berufskollegs anzuheben.

Um den Fachkräftebedarf in Nordrhein-Westfalen zu sichern, müssen die berufliche Bildung und als deren schulischer Partner die Berufskollegs gestärkt werden.

Diese Stärkung muss neben geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen auch zusätzliche Ressourcen umfassen.

Der vLw steht gerne für einen Dialog zur Verfügung.

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Hilmar von Zedlitz-Neukirch

Landesvorsitzender

Beatrix Heithorst

Vorsitzende Ausschuss
Schul- und Bildungspolitik

Thorsten Ziemek

Vorsitzender Ausschuss

Dienst- und Tarifrecht

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