Ausschuss Dienst- und Tarifrecht

Wer informiert Lehrerratsmitglieder? – Natürlich der Tag des Lehrerrates!

 

Wer sich als Mitglied des Lehrerrates für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einsetzt, wird oftmals mit Fragen konfrontiert, die ohne eine fundierte Kenntnis der Vorschriften schwierig zu beantworten sind. Beim Tag des Lehrerrates, der kurz vor den Sommerferien stattfand, standen eine Reihe entsprechender Themen auf der Tagesordnung.

Durch das Beamtenverhältnis ergeben sich eine Vielzahl von Rechten und Pflichten. Einige davon wurden zu Beginn der Veranstaltung exemplarisch herausgestellt. Und was gilt für Tarifbeschäftigte? Die einfache Antwort lautet: Die beamtenrechtlichen allgemeinen Rechte und Pflichten gelten laut Allgemeiner Dienstordnung gleichermaßen für angestellte Lehrerinnen und Lehrer (§ 3 Abs. 4 ADO).

Wussten Sie, in welchem Rahmen die Annahme von Geschenken unproblematisch ist? Oder dass selbst pensionierte Beamtinnen und Beamte belangt werden können, wenn sie das „amtsangemessene Verhalten“ in der Öffentlichkeit vermissen lassen? Fällt beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt unter „amtsangemessenes Verhalten“ und müssen Sie diese bei der Schulleitung melden?

Auch dass Teilzeitbeschäftigte geleistete Mehrarbeitsstunden höher vergütet bekommen als Vollzeitbeschäftigte, war vielleicht nicht allen Anwesenden klar. Dies gilt allerdings nur bis zur maximalen Pflichtstundenanzahl von 25,5 Stunden.

Wollen Beamtinnen und Beamte bestimmten Nebentätigkeiten nachgehen, müssen sie sich diese genehmigen lassen; Angestellte müssen grundsätzlich lediglich anzeigen. Gleichwohl können nach § 3 Abs. 4 TV-L Tätigkeiten, die die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen, von diesem ebenso untersagt werden.

Solche und andere Fälle beschäftigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Ein Überblick über die Auswirkungen des „Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung“ schloss sich an. Schließlich ist dieses in den Kollegien in aller Munde. Denn die Umsetzung
variiert je nach Bezirksregierung, vor allem bezüglich der Genehmigungsverfahren zur voraussetzungslosen Teilzeit.

Zum Ende gab noch es einige Informationen zu den anstehenden Tarifverhandlungen im TV-L.

Wir freuen uns über die positiven Rückmeldungen und bieten sicherlich eine ähnliche Veranstaltung im kommenden Schuljahr an. Terminiert ist bereits die Basisqualifizierung für (neu) gewählte Lehrerräte (am 24. Oktober 2023, Anmeldung über info@vlw-nrw.de, Informationen dazu im Fortbildungsverzeichnis oder unter www.vlw-nrw.de).

11

Axel Drobek

Mitglied im Ausschuss Dienst- und Tarifrecht

Dieser Inhalt ist geschützt