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Wilke Redakteur
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Das Ziel von BEM hat der Gesetzgeber klar formuliert. In § 167 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) wird die „Prävention“ als zentrales BEM-Ziel definiert. Dies bedeutet, dass kranke Lehrkräfte durch BEM-Maßnahmen ihre Arbeitsunfähigkeit überwinden sollen. Es soll aber auch mit den BEM-Maßnahmen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden.
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Am 27.04.2023 fand in der Redbox in Mönchengladbach der jährliche Arbeitnehmerempfang des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Gäste dieses Empfangs sind Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften und dbb-Verbänden. Ihnen wird auf diese Weise für ihre Arbeit im Land gedankt.
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Liebe Leserinnen und Leser, unsere neue Ausgabe bietet Ihnen wieder zahlreiche Berichte und Nachrichten, vielfältige Reflexionen und Perspektiven aus der beruflichen Schulwelt aller fünf Regierungsbezirke unseres Landes Nordrhein-Westfalen.
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Liebe Leserinnen und Leser, im Mittelpunkt unserer neuen Ausgabe steht das Thema der Gesundheit im Lehrerberuf.
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Am 8. März feierte unser ehemaliger Landesvorsitzender Prof. Dr. Hermann Hansis seinen 80. Geburtstag. Zu seinem runden Geburtstag gratuliert der vLw Hermann Hansis ganz herzlich und blickt gerne auf seinen verdienstvollen Verbandseinsatz zurück.
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Wie kann ich im vLw aktiv mitarbeiten? Wie kann ich andere motivieren, aktiv mitzuarbeiten? Mit diesen und anderen Fragen haben wir uns im Bezirk Detmold während der diesjährigen Wochenendveranstaltung am 3./4. Februar befasst.
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ausgewählt und bearbeitet von Dr. Jan Broch, Schriftleitung (1.) Jugendliche ohne Abschluss: Anteil stagniert laut Studie seit Jahren Menschen ohne Abschluss landen häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen – und fehlen als Fachkraft. Besonders gefährdete Gruppen: Jungen, Ausländer, Förderschüler. Eine Studie zeigt, dass sich in dem Bereich zuletzt wenig getan hat.
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Beurlaubt, in Elternzeit oder in Teilzeit und plötzlich ohne Beihilfe? Wann müssen Sie mit dem Verlust des Beihilfeanspruchs rechnen? Grundsätzlich dienen Beihilfen der Ergänzung der aus laufenden Bezügen zu bestreitenden Eigenfürsorge (§ 75 LBG NRW).
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Auch im Jahr 2023 gibt es viele Änderungen, die ebenfalls unsere Mitglieder betreffen. Hier die wichtigsten im Überblick:
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